Senat

[166] Senat (von dem lat. senex, Greis) bezeichnet ursprünglich ein Collegium älterer und daher erfahrener Männer, die mit einer besondern Würde bekleidet sind. Zuerst hieß so der von Romulus nach der Gründung Roms eingesetzte immerwährende Staatsrath, der zusammengesetzt war aus den hundert ältesten und edelsten Bürgern des jungen Staates. Die Mitglieder dieses Senats, die Senatoren, hießen Väter (lat. patres), und ihre Nachkommen waren die Patrizier, welche bald einen eignen Stand, den der Vornehmen, bildeten. Nach Aufnahme der Sabiner in die Stadt, also noch unter Romulus, oder nach Eroberung von Alba Longa, unter dem König Tullus Hostilius, wurden hundert neue, und von Tarquinius Priscus abermals hundert neue Senatoren geschaffen. Als die Republik gegründet wurde, erhielten auch die Plebejer (die Leute aus dem Volke im Gegensatze gegen die Patrizier) das Recht der Aufnahme in den Senat, wurden aber als conscripti (dazu geschriebene oder aufgenommene) bezeichnet und die Mitglieder des Senats nun als patres (et) conscripti angeredet. Erst Sulla, dann Julius Cäsar vermehrten abermals den Senat, worauf dann Augustus die Zahl der Senatoren wieder auf 600 herabsetzte. Der Weisheit und Standhaftigkeit seines Senats hatte die Republik Rom ihre Größe zu verdanken. In demselben führten die Consuln den Vorsitz, sowie sie denselben zusammenberiefen. In Regierungsangelegenheiten hatte der Senat die entscheidende Stimme, in Fällen aber, wo die Volksgemeinde ihre Beistimmung geben mußte, gab er nur sein Gutachten ab, und die Volkstribunen konnten durch ihr veto die Senatsbeschlüsse verhindern. Jeder, der zum Senator erwählt wurde, mußte wenigstens 30 Jahre alt sein, und kein Senator durfte ohne Erlaubniß Rom verlassen. Unter den Kaisern blieb zwar der Senat scheinbar in seiner alten Macht und Würde bestehen, sank aber zu einer Rotte kriechender Schmeichler herab, indem die Kaiser ihre Creaturen in denselben aufnehmen ließen.

Historisch merkwürdig ist auch der franz. Erhaltungssenat, welcher in Frankreich am 9. Nov. 1799 eingesetzt wurde, aus 80 mindestens 40 Jahre alten Mitgliedern bestand und die Bestimmung hatte, unbefugte Neuerungen zu hindern, die Nothwendigkeit der Veränderungen in der Verfassung, das Vorhandensein von Lücken in denselben zu entscheiden, die Wahlen unter den vorgeschlagenen Individuen für offene Stellen vorzunehmen u.s.w. Der Senat wurde bald ein Werkzeug in den Händen Napoleon's, den er erst zum lebenslänglichen Consul, dann zum Kaiser creirte. Ebenso bereitwillig war dieser Senat aber auch, 1814 die Entthronung Napoleon's auszusprechen. Er bestand zuletzt aus den kais. Prinzen, den Reichswürdenträgern und 136 Mitgliedern. Ludwig XVIII. hob ihn auf. – In den constitutionnellen Staaten vertritt die erste Kammer die Stelle des Senats, und die engl. Lords nennen sich in der That Senatoren des Reichs.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 166.
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