Consul

[465] Consul, d.h. Rathgeber, war der Titel, welchen nach Vertreibung der Könige 510 v. Chr. in der röm. Republik die beiden höchsten, jährlich durch Wahl des Volkes an die Spitze des Senats berufenen Staatsbeamten führten. Beide hatten gleiches Ansehen, trugen als Zeichen ihrer Würde eine purpurverbrämte, später gestickte Toga und in der Hand einen elfenbeinernen Befehlshaberstab; wenn sie ausgingen, wandelten 12 Lictoren mit den Fasces (s.d.) vor ihnen her, Jedermann bewies ihnen seine Ehrerbietung und Reiter mußten sogar von den Pferden steigen. Sie führten, monatlich, auch täglich wechselnd, den Vorsitz im Senat und bei den Volksversammlungen, vollzogen deren Beschlüsse, konnten Krieg erklären und waren gewöhnlich Oberbefehlshaber des Heers, leiteten die auswärtigen Angelegenheiten, hatten die Aufsicht über die Staatskasse, die Rechtspflege, die Verwaltung der Provinzen und erhielten zuweilen völlig unbeschränkte Gewalt, wenn der Staat in Gefahr war. Nach ihnen wurden die Annalen des Staats Fasti consulares. d.h. consularische Jahrbücher, genannt und wenn sie nach einem Jahre ihre Würde niederlegten, wobei sie schwören mußten, ihr Amt den Gesetzen gemäß verwaltet zu haben, wurden sie meist Proconsuln oder Statthalter von Provinzen. Das Ansehen der Consuln wurde indeß bald durch neue Würden, sowie durch das Gesetz beschränkt, daß man wider ihre Aussprüche sich auf die Entscheidung des Volkes berufen konnte. Unter der später erneuerten monarchischen Regierung Roms ward ihre Würde zwar beibehalten, bestand aber endlich nur noch dem Namen nach, bis sie 541 n. Chr. gänzlich erlosch. – Auch während der franz. Republik führten die 1799 in Folge der Ereignisse des 18. Brumaire (s.d.) auf zehn Jahre an die Spitze der Regierung berufenen drei höchsten Staatsbeamten den Titel Consuln, allein schon am 2. Aug. 1802 ward Bonaparte zum Consul auf Lebenszeit mit fast kön. Machtvollkommenheit erklärt, und 1804 beendigte die Errichtung des franz. Kaiserthums die consularische Regierung.

Gegenwärtig heißen Consuln die von den Regierungen handeltreibender Staaten an auswärtigen, für den Handel wichtigen Plätzen angestellten Agenten, welche das Beste der Schiffer und Kaufleute ihrer Nation und die Beobachtung der Handelsverträge wahrzunehmen, Ursprungszeugnisse und andere Beglaubigungen auszufertigen haben und oft keine andere Besoldung erhalten, als die Gebühren für ihre Dienste. Sie werden durch Bestallungen von ihren Regierungen bevollmächtigt, können jedoch erst nach erfolgter Bestätigung durch die auswärtigen ihre Wirksamkeit beginnen und sind für gewöhnlich den Gesetzen des Landes unterworfen, wo sie sich aufhalten. Manchmal sind sie auch mit einem diplomatischen Charakter bekleidet, was namentlich bei den Consuln in der Levante und den afrik. Handelsplätzen der Fall ist. Werden sie für mehre Plätze oder für ganze Länder angestellt, so heißen sie meist Generalconsuln; auch sind ihnen dann zuweilen Viceconsuln beigeordnet. Sie sind zunächst aus den im Mittelalter in wichtigen Handelsstädten von ausländischen Kaufleuten erwählten Vorstehern entstanden, welche die Italiener nach einer ihrer Magistratspersonen Consuln nannten, sind aber jetzt nach Ludwig XIV. Vorgange überall Regierungsbeamte.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 465.
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