Prälaten

[600] Prälaten, lat.-deutsch, heißen alle Inhaber eines höheren Kirchenamtes, mit welchem eine Gerichtsbarkeit unmittelbar verbunden ist, dann besonders die Vorsteher der einzelnen Stifte und Abteien mancher geistlichen Orden u. Congregationen z.B. bei den Benedictinern. Exemte P. sind Stifts- oder Klosteräbte, die der Gerichtsbarkeit des Diöcesanbischofes nicht unterworfen sind, sondern eigene Gerichtsbarkeit besitzen. – Der Titel der P., in der allgemeinen Bedeutung von kirchlichen Würdenträgern, ist in manchen protestant. u. paritätischen Ländern geblieben z.B. in Baden, Württemberg etc.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 600.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika