Stift

[337] Stift, eigentlich Gestift, im weitesten Sinne jede wohlthätige Anstalt (Stiftung), die durch Geschenk od. Vermächtniß (Geld, Gebäude, Güter) unterhalten wird; im engern Sinne jede Anstalt zu kirchlichen Zwecken, also namentlich ein Kloster; im engsten das Collegium von Geistlichen an einer Metropole od. Kathedrale, s. Canonici und Collegiat-S. Hoch- u. Erz-S., soviel als Bisthum u. Erzbisthum. S. sfähigkeit bezeichnete die Eigenschaften, die zur Aufnahme in ein S. erforderlich waren; bei vielen deutschen Hoch-S.en mußte ein Domherr nicht nur von Adel sein, sondern auch 16 Ahnen zählen. S. sdamen, siehe Canonissen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 337.
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