Prälaten

[554] Prälaten heißen ursprünglich solche Beamte der katholischen Kirche, welche im eignen Namen eine Gerichtsbarkeit ausübten, was anfänglich nur vom Papst, von den Patriarchen, Erzbischöfen und Bischöfen, später ebenfalls von den Cardinälen, Legaten und Äbten geschah, sowie auch die höhern Stellen in den Domcapiteln diesen Bevorrechteten zugezählt wurden. Die Zahl derselben war im ehemaligen deutschen Reiche sehr groß und viele besaßen mit weltlichen Regierungsrechten auch die Fürstenwürde und auf den deutschen Reichstagen Sitz und Stimme. Jetzt ist dieser Name nur als ein den Besitzern der obern Stellen in den Domstiften und manchen katholischen Klostervorstehern zukommen, der Titel in Gebrauch, das Wohlleben, der Hochmuth und Prunk der meisten Prälaten früherer Zeit aber veranlaßte die, auf ihren Stolz zur Schau tragende Personen angewendete sprüchwörtliche Redensart, sich breit machen und brüsten wie ein Prälat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 554.
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