Raub

[669] Raub (rapina), Vergewaltigung an einer Person, um ihr Eigenthum zu entwenden. R. mord, Tödtung, um den Diebstahl ausführen zu können. Straßen-R., auf öffentlichen Wegen, als besonders verwegen u. strafbar. Menschen-R., entweder gewaltsame Entführung [670] eines Mädchens od. Wegschleppen eines Menschen zur Sklaverei, zum Herumziehen in Spielbanden od. zur Aufnahme an Kindesstatt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 669-670.
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669 | 670
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