Tilgungsfond

[480] Tilgungsfond, Fond, um die Staatsschulden allmälig zu tilgen, wird bei der Contrahirung eines Staatsanlehens angewiesen, gewöhnlich in dem Betrage von 1%; er steigt mit jedem Jahre, wenn die Zinsen der schon getilgten Schuld zu ihm geschlagen werden, vorausgesetzt, daß die als T. bestimmten Jahreseinkünfte nicht zu fließen aufhören od. nicht zu andern Zwecken aufgebraucht werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 480.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: