Wagenwinde

[655] Wagenwinde, Maschine zum Heben schwerer Lasten, besonders zum Heben beladener Frachtwagen, um die Räder zum Schmieren abheben zu können. Sie besteht aus einem hölzernen Klotze, in dem sich eine gezahnte eiserne Stange auf- und abbewegen läßt. Am obern Ende des Klotzes ist das Triebwerk angebracht, [655] bestehend aus zwei Getrieben, von denen das eine in die Zähne der Eisenstange eingreift und diese auf- od. abbewegt, während das andere Getriebe, an dessen Achse sich die Kurbel zum Drehen befindet, in das an der Achse des ersten Getriebes befindliche Zahnrad eingreift. Am obern Ende der Eisenstange befindet sich eine horizontal drehbare Krücke, mit welcher die W. den zu hebenden Gegenstand faßt. Um mit diesen Winden auch tiefer liegende Gegenstände, z.B. Steine etc. fassen und heben zu können, ist häufig auch am untern Ende der Eisenstange eine sog. Klaue angebracht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 655-656.
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