Achtung

[12] Achtung ist die Anerkennung einer Person um irgend eines Wertes willen. Sie ist oft nicht frei von Unlust; denn die Auffindung von Vorzügen an anderen Wesen bereitet uns zwar an sich Lust, weil wir Gutes vor uns haben, aber auch zugleich Unlust, weil unsere Selbstliebe darunter leidet. Die Achtung bildet einen Gegensatz zur Neigung und Liebe. Kant verlangt, daß wir das Gute aus keinem andern Motiv tun sollen, als aus Achtung vor dem Sittengesetz. (Kritik d. prakt. Vernunft I, III, S. 126 ff.). J. H. v. Kirchmann (1802-1884) teilte alle Gefühle in die Lust- und die gewöhnlich sittlich genannten Achtungsgefühle.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 12.
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