[91] Beharrungsvermögen oder Trägheit (vis inertiae) ist die Eigenschaft der Materie, im Zustand der Ruhe oder im Zustand einer bestimmten Bewegung unverändert zu bleiben, bis durch irgend eine Kraft dieser Zustand geändert wird. Alle Körper beharren in Ruhe, bis sie bewegt werden. Ein sich bewegender Körper würde sich ins Unendliche mit unveränderter Geschwindigkeit und Richtung fortbewegen, brächten ihn nicht Kräfte, z. B. die Reibung, zur Ruhe oder veränderten seine Geschwindigkeit und Richtung. Das Beharrungsgesetz war im Altertum unbekannt. Bei Galilei (1564-1641) hat es die Fassung: Ein Körper, der auf einer wagerechten Ebene in Bewegung gesetzt wird, würde sich, insofern kein Hindernis vorhanden ist, geradlinig und gleichförmig ohne Aufhören weiterbewegen, wenn die Ebene sich bis ins Unendliche ausdehnte. Wir fassen es jetzt allgemeiner in die Form: Ein Körper, auf den keine Kraft wirkt, ändert seinen Bewegungszustand nicht, d. h. er verharrt in dem Zustande der Ruhe oder der gleichförmigen geradlinigen Bewegung. Vgl. Poske, Oberstufe der Naturlehre, Leipzig 1907, § 7 und § 14. Vgl. Substanz, Materie, Trägheit.