Heterogonie

[262] Heterogonie (v. gr. heterogonos) der Zwecke nennt W. Wundt (geb. 1832) das psychische Gesetz, wonach sich das Verhältnis der Wirkungen zu den vorgestellten Zwecken so gestaltet, daß mit den Wirkungen stets noch Nebenwirkungen verbunden sind, die in den vorausgehenden Zweckvorstellungen nicht mit gedacht waren, die aber in neue Motivreihen eingehen und entweder die vorhergehenden Zwecke abändern oder zu neuen Zwecken werden. Wundt, Ethik, S. 206.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 262.
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