Art und Verwendung der Besuchskarte.

[77] Mehrfach wurde in diesem Kapitel der Besuchskarte Erwähnung getan, die bei Besuchen sowohl, als auch im gesellschaftlichen Leben überhaupt vielfach gebraucht werden. Kann man doch bei Besuchen sich durch die Besuchskarte vertreten lassen, indem man sie zurückläßt, wenn der, dem der Besuch zugedacht war, nicht zu Hause ist. In solchem Falle wird der Besuch als geschehen angesehen. In vornehmen Kreisen, wo viele Besuche gemacht und erwidert werden, ist es sogar Gebrauch, im Wagen am Hause vorzufahren und in ihm zu verbleiben, während man durch den Diener die Karte hinaussendet.

Die Größe der Besuchskarte, ebenso die zur Anwendung gelangende Schriftgattung unterliegen der Mode, weshalb wir jedermann nur auf die in jeder lithographischen Anstalt oder Buchdruckerei vorhandenen Muster verweisen. Feststehend ist nur der Inhalt, der immer so bestimmt wie möglich zu lauten hat.

Ein Beamter beispielsweise hat folgenden Wortlaut zu wählen:[77]


Art und Verwendung der Besuchskarte

Dagegen lautet die Karte eines Kaufmanns oder Fabrikanten einfach:


Art und Verwendung der Besuchskarte

Ein Gutsbesitzer dagegen wählt folgende Fassung:


Art und Verwendung der Besuchskarte

Ein Wappen auf der Visitenkarte anzubringen, steht nur Adligen zu, ebenso die ihrem Stande zukommende Krone.

Bei Besuchskarten, die für die Familie gelten, beachte man folgendes: Mann und Frau führen gemeinsame Karten, außerdem aber auch noch gesonderte. Z.B.:[78]


Art und Verwendung der Besuchskarte

Die gesonderte Karte der Frau heißt in diesem Falle:


Art und Verwendung der Besuchskarte

oder auch, wie heute meistens üblich:


Art und Verwendung der Besuchskarte

Veraltet ist der Brauch, daß die Frauen den Titel ihres Mannes auf der Karte ihrem Namen hinzufügen. Wäre vorgenannter Herr Schreiber also z.B. Geheimer Rechnungsrat und seine Frau gäbe ihrer Karte folgende Fassung:


›Frau Geheime Rechnungsrat Schreibet‹,


so würde darüber gelächelt werden.

Hat ein bürgerliches Mädchen einen Adligen geheiratet, so unterläßt sie es, ihren bürgerlichen Familiennamen auf der Karte hinzuzufügen; im umgekehrten Falle wird der adlige Mädchenname dem bürgerlichen des Herrn Gemahls angehängt.

Bei Namen, die im bürgerlichen Leben vielfach vorkommen, wie Schmidt, Schultze usw. wendet man die aus England und Frankreich übernommene, sehr löbliche Sitte an, auch bei Besuchskarten der Ehefrauen den Vornamen des Mannes zu nennen. Eine solche Karte lautet also:


Art und Verwendung der Besuchskarte

Würde z.B. die Karte lauten: Frau Hermine Meier, so wüßte man nicht gleich, daß die Frau von Anton Meier damit gemeint ist. Hermine Meier kann ja Antons Schwägerin oder Schwiegertochter, oder sie kann auch die Gattin irgend eines andern beliebigen Meier sein. Aus derlei Ungenauigkeiten[79] können dann leicht unliebsame Verwechslungen entstehen.

Unverheirateten Damen ist es gestattet, in gewissen Fällen den Vornamen abzukürzen oder zu ändern. Wenn wir eine Karte von einem alten Fräulein erhalten, das sich Gretchen nennt, so müssen wir unwillkürlich lächeln. In diesem Falle heißt es Margarete oder einfach M.

Ereignet sich ein Trauerfall in der Familie, so haben die Beteiligten Karten mit schwarzem Rand zu führen, so lange die Trauerzeit währt. Der Titel, den der Mann führte, fällt auf der Karte der Witwe natürlich fort, denn wenn der Mann als Assessor gestorben ist, und die Frau überlebt ihn um dreißig Jahre, ist also eine Matrone geworden, so würde eine Karte: »Frau verw. Assessor X.« nicht schön klingen.

Will man mit der Besuchskarte einen Glückwunsch, ein Beileid, einen Abschied ausdrücken, so fügt man schriftlich links in der Ecke hinzu: u. G. z. w. (um Glück zu wünschen), – – u. A. z. n. (um Abschied zu nehmen), – u. B. z. b. (um Beileid zu bezeigen).

In vielen Gegenden biegt man auch, wenn man persönlich zu Besuch kam, aber abgewiesen wurde, eine Ecke der Karte nach der Vorderseite oder nach der Rückseite um.

Die linksseitig nach vorwärts gebogene Karte sagt, daß man gekommen, einen Besuch abzustatten.

Eine auf der rechten Seite nach rückwärts gebogene Karte sagt, daß N. N. seine Teilnahme ausdrücken wollte. Der umgebogene Teil hätte in diesen Fall übrigens auch ganz abgerissen werden können; das ist vielfach auch Sitte.

Ausdrücklich wird aber bemerkt, daß derlei randgeknickte Karten nur persönlich abgegeben, also nicht gesandt werden dürfen.

Außer bei Besuchen findet die Besuchskarte auch noch vielfach anderweitige Verwendung. Alle Familienfeste im Kreise unserer Bekannten, also Geburtstage, Verlobungen, Konfirmationstage, ferner der Jahreswechsel, stellen starke Anforderungen an unsere Besuchskarte, die wir sauber im Briefumschlag ihrem Bestimmungsorte zusenden, um uns so auf bequeme Weise unserer Höflichkeitspflichten entledigen. Wenige Worte auf unserer Karte sagen das, was wir bei[80] Gelegenheit eines Besuches ausführlicher sagen würden; aber uns wie dem Empfänger der Karte werden viel Zeit und viele Umstände erspart.

Die Besuchskarte ist außerdem ein geeigneter Notbehelf, wenn wir keinen Besuch machen wollen und dann einen Brief schreiben müßten, um uns zu entschuldigen.

Nur Vorgesetzten oder hochgestellten Personen darf man als Untergebener niemals seine Karte senden; dort hat man stets persönlich zu erscheinen. Auch bei Erkundigungen nach dem Befinden eines Kranken verwendet man die Karte nicht, sondern tut dies persönlich oder sendet einen Dienstboten oder eine andere Zwischenperson, durch die man Nachricht erbittet. Briefliche Erkundigungen sind nur gestattet, wenn man nicht am selben Orte wohnt. – –

Quelle:
Berger, Otto: Der gute Ton. Reutlingen [1895], S. 77-81.
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