Ein Jüngling oder ein junges Mädchen an seinen Wohltäter oder Beschützer.

[151] Geehrter Herr!1


Bei dem Beginne des neuen Jahres muß es meine erste Pflicht sein, Sie meiner aufrichtigsten Dankbarkeit für Ihre Wohlthaten und für den Schutz, den Sie mir so gütig (liebevoll) gewährten, zu versichern. Glauben Sie mir, daß ich mit diesen Zeilen nicht ein Gebot der Pflicht erfülle, noch einen eingeführten Gebrauch befolge. Ich lasse mich nur durch den Antrieb meines Herzens leiten, die neue Gelegenheit zu benutzen, die Wünsche gegen Sie auszusprechen, die ich täglich für Ihr Glück, sowie das aller Ihnen theuren Personen zum Himmel sende.

Empfangen Sie, geehrter Herr, die Versicherungen meiner ewigen Dankbarkeit und meiner aufrichtigsten Anhänglichkeit.

M ....

Fußnoten

1 Hier kann auch der Titel hinzugefügt werden, doch ist dieß nicht unbedingt nöthig; auch kann man statt der obigen Anrede sagen: Mein verehrter Wohlthäter!


Quelle:
Fresne, Baronesse de: Maximen der wahren Eleganz und Noblesse in Haus, Gesellschaft und Welt. Weimar 1859.
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