Besuche.

[49] Von Höflichkeits- oder Anstandsbesuchen, soweit sie nur noch eine leere Form sind, kommt man in der jüngsten Zen mehr und mehr ab. So haben einige Amtsstellen auch schon für die Antrittsbesuche neu eintretender Beamten eine andere Regelung gefunden. Hier ist es gut, sich nach den örtlichen Gepflogenheiten zu richten.


Quelle:
Schütte, Carl: Willst du erfahren was sich ziemt? Caputh-Potsdam [o. J.], S. 49.
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