[3. Kapitel]

Wie die Weiber zu Laleburg raht fassen / jhre Männer widerumb heymb zufordern / vnd deßhalben ein Schreiben an sie abgehn liessen.

[19] Ein wunder ding ist es / daß weder die Männer ohne die Weyber / noch hergegen die Weyber ohne die Männer / können haußhalten: wegen des vbergrossen vngemachs vnnd schadens / so auß solcher absünderung entstehet. Dann wa kein Mann ist / da ist auch kein Meysterschafft: wa kein Meysterschafft ist / da ist kein Forcht: wa kein Forcht[19] ist / da thut jeder was er wil: wa jedes thut was es wil / da folget selten eins des andern rhat: wa keins dem andern folget / da wirt selten etwz rechts darauß. Es muß ja allzeit eins dem andern die Hand daher reichen / vnnd die Arbeit /damit sie gefürdert werde / abnemmen: wie in der wolbestelten Statt Nürmberg die Handwercker gegen einandern zuthun pflegen. Dargegen wa kein Weyb ist / da hat der Mann kein kleine Haußhaltung: vnd wa der Mann kein kleine Haußhaltunge hat / da ist er in der grossen Haußhaltung schon geschlagen. Dann wann der Hagel / als man spricht / in die Kuchen schlegt / so hat er allenthalben getroffen. Daß ich der Kinderzucht / vnnd andrer sachen / diß orts nit gedencke. Mag ich also sagen:


Wa ein Mann ist / aber kein Weyb /

Daselbst ist ein Haupt ohne Leyb.

Vnd wa ein Weyb ist ohne Mann /

Da ist der Leyb / kein Haupt daran.


Daher / weil keins ohne das ander gantz / vnd deßhalben eins ohn das ander nicht bestehn kan / geschiehet es / daß je eins des andern begeret / dasselbige suchet / vnd zu sich nimmet: vnangesehen daß sie offt mit einandern vneins werden / vnnd der Mann etwan das Weyb auß dem Hauß jagt / dargegen vilmaln das Weib den Mann in Krieg treibet.

Daß solchem also seye / vnd nicht anderst / ist auß dem so hernach folgt gnugsam abzunemmen. Dann in betrachtung des vnrhats vnd vngemachs / so auß der Lalen abwesen täglich vnd vielfaltiglich erfolget /kame die gantze weybliche Gemeinde / welche in dessn das Regiment führen / vnd desselben Empter verwalten müssen (wie meint jr dz es gangen seye?) zusamen / den gemeinen Nutz vnd desselbigen Wolstand[20] vnd wolfahrt zubehertzigen vnnd zubedencken /vnd dem obligenden verterblichen Schaden zubegegnen / zustewren vnd zuwehren: damit also jrer Gütern vnd Gewerben abgang / ja jhr aller endliches verterben vnd vntergang / vorkommen vnd verhütet wurde. Nach langem bedencken vnd vielem geschnatter vnnd geschwetz / wurden sie letztlich der sachen eins / daß sie wölten jhre Männer wider abfordern / vnnd heymb beruffen.

Solche Rhats Erkantnuß ins Wercke zurichten /liessen sie folgender massen einen Brieffe stellen vnd schreiben / vnd schickten durch gewisse Botten denselbigen in alle ort vnd ende / da sie wusten daß jhre Männer waren: der dann jhn allen / vnnd jederm jnsonderheit folgenden jnnhalts zulesen fürkommen.

Quelle:
[Anonym]: Das Lalebuch. Stuttgart 1971, S. 19-21.
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