CIV. Der rechtfertige Mörder Lohn.

[221] So lang der Krieg in Nivernois / wie auch in Champagne währete / wurde das Land mit brennen und Mordē erfüllet. Die Fürstin von Nivernois / als sie sahe / daß sie von des Konigs Volck / welches der Marschall Herr von Montigny führete / umbgeben / schickte sie den Marggraffen von Galterande in Champagne zu dem Fürsten von Nevers / anzuzeigen / was bey ihnen vorgienge.

Dieser Marggraff aber fürchtete / er möchte seinen Feinden unter die Hände kommen / weil er durch Auxerrois durchziehen muste / liesse sich den Capitain Coufour mit dreyßig seiner Soldaten begleiten / und dachte / weil er solches Geleit bey sich hatte / wurde ihm destoweniger Ungelegenheit begegnen. Als Coufour ungefehr zwo Meilen mit ihm gegangen / greifft er dem Marggraffen nach dem Kopff / sagt / weil er des Konigs Diener sey / so wolle er ihn hiemit für seinen Gefangenen annehmen / und unfehlbahr demselben überlieffern.

Wie / sagt der Marggraff / wilt du so mit mir umbegehen? Ich schwer / antwortet Coufour / daß ihr entweder mit mir müsset kommen / oder ich schlage euch hie todt / und also führete dieser den Marggraffen in sein Hauß de Mailly / und verwahrete ihn.

Als der Herr von Collange / und der gantze Land-Adel solches erfuhre / nahmen sie auff die hundert Reisige[221] zu sich / kamen für des Coufour Schlosse /dasselbige mit Gewalt einzunehmen den Marggraffen wieder zu entledigen: Coufour liesse sich oben auff der Maner sehen / sagend / wann sie die geringste Gewalt anlegten wolte er / den sie begehrten / todt über die Mauer in die Wassergräben werffen: Welches sie bewoge / daß sie einen Accord traffen / und eine grosse Summe Geld ihm versprechen mussen: Hielt auch den Marggraffen so lang / biß er das Geld empfangen. Gleichwol hat er hernach solchen Meineyd wol bezahlen müssen: Dann der Marggraff ließ ihn peinlich anklagen / und zu Ville neufe / zum Strang verdammen. Als aber der Friede wieder beschlossen / wurde Coufour übel damit zufrieden: Sich wieder nach Hauß begeben / wolte sich nicht schicken / dann er muste sich besorgen / der Marggraff würde den Schimpff an ihm rächen / und das wieder ihn außgesprochene Urtheil vollstrecken: Weil er nun gewohnet / von Diebstahl und Raub zu leben / bringt er zusammen einen hauffen verzweiffelter Buben / und streifft durch das gantze Land.

Auff eine Zeit traff Coufour einen vom Adel an /welcher aus der Provintz Auxerrois war / und in schweren Gedancken ging: Als ihn Coufour fragte /wohin er wolte / antwortet er / zu allen Teuffeln: Wie sagt Coufour / zu allen Teuffeln / die Teuffel seynd ja in der Höllen; Warlich / sagt der vom Adel / ich kan das wol sagen / daß die Teuffel eben so wol auff Erden als in der Hölen seyn / dann ich hab nun in die vier Jahr eine Rechtfertigung führen müssen / die mich so viel gekostet / daß ich bald alles eingebüsset: Hab derhalben keine Ruhe in meinem Hertzen / und lebe in stätiger Traurigkeit.

Coufour tröstet ihn / erkläret sich auch / wann er ihm mit etwas dienen könte / so solte er an ihme einen solchen[222] Mann finden / welcher viel williger sey zu dienen / als er möchte seyn / ihn umb etwas anzusprechen. Der vom Adel dancket ihm wegen seines guten Erbietens / und bittet / er wolle ihm zwey hundert Cronen lehnen / mit Verheissung / ihm solch Geld in Monathszeit wieder zugeben. Coufour leyhet ihm das Geld / der vom Adel / welcher sein Persohn auch wol spielen kunte / nimbt das Geld / gehet nach Auxerre /und macht sich auff Coufour Seckel lustig. Darnach gehet er zu dem Marggraffen von Gallerande / erzehlet ihm den vorgangenē Streich / zeiget auch an /wann er ihm nur hundert Soldaten zu gebe / wolte er den Coufour lieffern.

Der Marggraff läst ihm den Anschlag gefallen /nimbt ihm vor / selber dabey zu seyn: Und nachdem er einige seiner besten Freunde zu sich kommen lassen / machen sie sich zu dem Orth / da sie verhofften den Räuber anzutreffen: Aber mit ihrem grossen Schimpff und Schaden. Dann Coufour / hatte ihren Anschlag erfahren / ließ sein Anhang zusammen kommen / und lautet auff sie an einem Waldchen / da es /als sie einander antraffen an einen Scharmützeln gienge / und wurden etliche sehr verwundet. Confour gieng auff eine Zeit in des Edelmans Hauß / ermordete / etliche Bauren / welche ihn nicht hinein lassen wolten / nahm mit sich statliche Tapezerey / 400 Cronen werth.

Auff ein andere Zeit in Burgund / traffe er einen vornehmen Herrn an / und als er selbigem den Beutel abforderte / meinet er / er spottete seiner / da ihm aber so hart zugesetzet wurde / versprache er ihm etliche Renten / so er zu Pariß stehen hätte / welches Coufour annahme: Als aber der Herr gen Pariß zoge sich bey dem Könige deshalben zu beklagen / erfuhr es Coufour / zoge ihm nach / und als er ihn in einer engen Gassen antraffe / richtete er ihn so zu / daß er bald darauff sterben muste.[223]

Als er dieses lauch begangen / entwicheler nach Poictou / damit er allda unverhindert rauben könte. Und als er einen jungen reisenden Menschen / der ihm begegnet / gefraget / wo er hin wolte / fiel er über ihn / und besuchte ihn: Weil er gar kein Geld bey ihm fande / erkante er / daß es ein junger Mensch der sein Glück zu suchen außziehen wolte: Derhalben zohe er ihn auff die Seiten / und sagt / wann er Lust hätte mit ihm sich zu nähren / wolte er ihn in seine Gesellschafft nehmen / und alles Glücks / das sie halben /theilhafftig machen.

Diese Verheissung würckte so viel bey ihm daß er solches vornahme. Hierauff wird dieser junge Gesell in die Diebs-Zunfft eingeschrieben / und als Coufour siehet / daß sein Hertz zu allem Bösen geneigt / gibt er ihm Brodt zu essen / so in des ersten Kauffmans Blut / welchen er erschlagen / geduncket war. Von der Zeit ward er der Unbarmherzigste unter dem Hauffen /wolte man einen angreiffen / so war er als einer / der das Mord-Handwerck am besten verstunde / mit forne an.

Als aber dieser etliche Monath mit solchem Handwerck zu gebracht / erkante er das verdammliche Leben / darin er sich muthwillig gestürtzet / und weil sein Gewissen ihm nicht Ruh liesse / nahme er ihm vor / heimlich sich wieder aus solchem bösen Leben zu begeben / war auch nicht mehr so begierig auff die Beut / wie zuvor. Courfour warf deßwegen einen Argwohn auff ihn / gab ihm Achtung auff die Garn / und als er auff ein Zeit ihn nicht unter der Diebszunfft funde / gieng er ihm nach / schlug ihn todt nahme sein Pferd / Kleider / und was er bey ihm fand: Kam darnach zu seinen Gesellen / schwur ihnen / daß der erste / der von ihm und seiner Gesellschafft ohn Erlaubniß abstehen würde / solte darüber seinen Halß einbüssen.[224]

Von dannen begab er sich auff Pariß / streiffte daherumb. Als auf eine Zeit der Blutrichter vernommen / daß er sich in dem Wald bey Fontainebleau aufhielte / und darauff ihn auch suchte / hat Coufour sich als ein Einsiedler verkleidet / und ist ihm auff der Landstrassen entgegen gangen. Als die Soldaten ihn fragten / ob er nicht Coufour hätte hören sagen / erzehlet er ihnen / wie er so ein gar böser Bub und Räuber wäre / und bald selber in seiner Clausen nicht vor ihm sicher wäre / dieweil er manchmals bey ihm über Nacht läge: Sagte auch / daß eben solche Stunde er ohn allen Zweiffel in seiner Clausen wäre / und wann sie ihm wolten folgen / wolte er sie dahin führen. Was geschicht / der Blutrichter / meynet dem allem sey also / folget mit seinen Dienern diesem vermeinten Einsiedler: Als sie aber 200 Schritt ungefehr in den dicken Wald kommen / werden sie von viertzig Räubern umbgeben / welche mit aller Macht auf sie zuhauen / stechen und schiessen / verlassen auch so bald ihr Nest / und begeben sich an einen andern Orth /daß man sie destoweniger antreffen möchte / weil sie nimmer ohne das zweymahl an einem Orth über Nacht blieben.

Unterdessen redete man in Pariß von dem Morden /und Rauben des Coufour: Dann da war kein Beutelschneider in Pariß / der nicht unter des Coufour Regiement gehörete: Dann er gabe ihnen Gesetz und Ordnung / er herschete über sie alle; Gleichwol kam er nimmer in Pariß / er hatte sich dann verstellet.

Einsmals kam dieser Ertzräuber zu einer Edelfrauen / so umb Corbeil wohnete / sprache sie an umb ein Summen Gelds / und gab ihr zu verstehn / daß ihn die grosse Noht darzu triebe / versprach ihr auch solches innerhalb viertzehen Tagen wieder zu geben. Wiewol dieses der Edelfrau anfangs gar frembd für kame / jedoch wie sie[225] endlich erkante / wer er wäre /und sie befürchten muste / er wurde ihr mehr Schaden / als alle ihre Feinde zu fürgen / wann sie ihn nicht etlichermassen seiner Bitt gewehren würde / gab sie ihm 50 Cronen / welche er ihr ach zu der bestimmten Zeit / in eben solchen Sorten und Müntze / wieder zustellete.

Unterdessen gieng der Krieg an mit den Aufrühren in Franckreich / und weil Coufour wuste / das kein besser Gelegenheit für ihn wäre / als in solchem trüben Wasser zu fischen / begab er sich wiederumb in den Krieg / unter den Connestable: Aber von Tag zu Tag wurde vor Herrn de Luyne geklaget / daß er unter seinem Regiment den Obersten der Räuber haben solte. Aber der Herr von Luyne wolt ihn nicht außmustern / wegen seines großē Gemüths / verhoffte auch /er würde mit der Zeit von seinem bösen Leben abstehen / darinnen er aber sehr betrogen wurde: Dann nachdem er etliche vornehme Herren von Hoff aufgeopffert / machte er sich aus dem Staub.

Endlich begiebt er sich mit einem Soldaten / la Rache genant / in Languedoc / da er dann so viel Raub und Mord begienge / daß er gezwungen war /über das Gebirge in Savoyen zu ziehen / ward aber wunderlich gefangen: Gleich wie er von vielen Leuten / welche er beraubet / war beschrieben und kundbahr gemacht worden / also begab es sich / da ein vornehmer Rahts Herr von Chambery / seiner ansichtig wurde / und sein Thun und Lassen gnugsam außgekundschafft hatte / fält es ihm ein / daß er der Coufour seyn muste / von welchem man so viel in Franckreich sagte / und als Coufour in dem Saal dieses Herrn mit einem Edelmann auff und abspatzierte / nimbt gedachter Herr etliche Diener zu sich / läst ihm nach den Kopff greiffen / und gefänglich einziehen.[226]

Das Parlament zu Dion erfuhre diesen glücklichen Fang / schriebe an den Rahts Herrn / daß er ihnen solchen Ubelthäter wolle überschicken: Welches auch geschahe / und nach dem man ihn nicht allein peinlich anklagtē / sondern auch also fragen liesse daß er darauf alle Diebstall / Mord und Rauberey / an vielen begangen / bekante / wurde ihm das Urtheil gesprochen / daß er sambt seinem Knecht lebendig solte geradbrechet werden / welches Urtheil Anno 1621. den 12 Octobris / durch den Hencker an ihm vollstrecket worden.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 221-227.
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