CXL. Der betriegliche Fürst.

[306] Adalgus / der Agarer Fürst / hausete in Longobardien sehr übel / biß er endlich vom Käyser Ludwig dem Andern gefangen wurde. Weil er nun sehr listig und verschlagen ware / als hielte er sich in seinem Gefängnüß so wohl / daß sich der Käyser über ihn erbarmete / und gar freundlich mit ihm umbginge / auch zum öfftern ihme seine Räht und Anschläge offenbahrte. Was geschicht aber? Der barbarische Mensch wolte sich dieser Gelegenheit zu seiner Befreyung hinterlistiger Weise bedienen / gabe dannenhero einsmahls dem Käyser den Raht / wann er Capua und Benevent friedlich und ruhig besitzen wolte / so muste er die vornehmstē Bürger derselben anders wohin erschicken / und also würde er das gemeine Volck desto besser im Zaum unn Gehorsam halten können. Der Käyser folgte diesem Raht / und liesse Ketten und Fuß-Eysen verfertigen / umb sich derselben bey bequemlicher Zeit zu bedienen. Adalgus aber ließ indessen nicht nach / alles den Vornehmsten von Adel zu wissen zu machen: Und damit er bey ihnen desto bessern Glauben haben möchte / wiese er ihnen die Hände- und Fuß-Eysen / womit sie solten beleget werden. Als nun indessen einsmahls der Käyser auff die Jagt geritten / und sich des Abends wieder nach der Stadt verfügte / wolten ihn die Edelleute nicht mehr hinein lassen / sondern wiesen ihn schimpfflich ab / setzten den Adalgum in vorige Freyheit / und belohnet ihme also seine Untreu auff das beste. So bald nun selbiger sich wieder auff freyem Fuß befande /trachtete er Untreu mit Untreu[307] zu häuffen / samlete dannenhero ein mächtiges Heer / und belägerte beyde Städte Capua und Benevent. Indem nun hierauff die Belägerte ihre Zuflucht zum Käyser nahmen / und demühtig ihres Frevels halber umb Verzeihung bathen /sich entschuldigend / daß sie nicht aus Boßheit angetrieben / sondern durch des Barbarn List hintergangen ihn als ihren rechtmässigen Herrn / auß der Stadt geschlossen hätten / wolte sie doch der Käyser nicht hören / sondern liesse den Abgesandten andeuten / es sey gar recht und billig gehandelt / daß / weil sie durch den Adalgum gesündiget / sie auch durch den Adalgum gestrafft würden.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 306-308.
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