LXIX. Der betrogene Dieb.

[142] Solte es wol zu tadeln seyn / wann man einen Dieb wieder mit der Müntz bezahlt / damit er andern so offt gelohnet hat? Ein solcher liederlicher Gesell hatte eines ehrlichen Manns-Kind verführet / also / daß er ihn mit zu seinem Handwerck gebrauchte / und that einen Ritt mit aus / da sie dann allenthalben etwas bekamen / entlich kamen sie bey ein[142] Wasser / dar lag schönes Leinen / der Dieb kunte nicht hinzu kommen / ließ den andern auff der Schildwacht / stiege abe /und zog sich aus / schwamm hinüber / und holte von dem köstlichen Leinen ein Stück nach dem andern /wie nun seine Schildwacht sahe / daß er gnug hatte /nahm er es nebenst des Diebes Kleidern auff sein Pferd / gieng also mit vier Beinen darvon / der Dieb möchte sehen / wie er folgete.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 142-143.
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