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Bartsch, Karl
Märchen und Sagen
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube
Gebräuche und Aberglaube
Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe
202a. [Wenn die Braut zwei Brautkränze erhält, so darf]
202b. [Wenn die Braut zwei Kränze geschenkt bekommt]
203. [Nach der Trauung darf die Braut ein Reis]
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202
[60]
b
.
Wenn die Braut zwei Kränze geschenkt bekommt, bedeutet es ihre baldige Witwenschaft.
Derselbe.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 60.
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·
Deutsche Literatur
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