1611[334] a.

Einen Dieb zu bestrafen. Nimm die frische Erde aus den Fußspuren des Diebes und hänge sie in einem Beutel in den Schornstein, so vergeht der Dieb wie der Rauch.


Elbgegend. Lehrer Kreutzer. Vgl. Nr. 1601b.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 334.
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