[482] Schack. Köller. Guldberg. Juliane. Mehrere Räthe.
JULIANE.
Ha! endlich!
Hat das Gericht entschieden? Was verhängt es
Ueber den Hochverräther Struensee?
SCHACK.
Den Tod durch Henkers Hand. Das Urtheil ist
Bereits dem Grafen ...
JULIANE.
Er hat aufgehört,
Ein Graf zu sein! Entadelt ihn und nennt ihn,
Wie sich's gebührt.
SCHACK.
Dem Struensee wird eben
Sein Urtheil kund gethan; es zu vollziehen,
Erwarten wir des Königes Bestät'gung.[482]
JULIANE.
Die muß sogleich erfolgen; wenn sie aber
Erfolgt ist, laßt das Urtheil ungesäumt
Vollzieh'n! Ich sage ungesäumt, – wir dürfen
Nicht einem schwächlichen Gefühl der Reue
Kaum lassen in des Königs Brust. Die Sonne
Des nächsten Morgens darf den Struensee
Nicht unter den Lebendigen mehr schauen.
Wo ist Graf Ranzau?
KÖLLER.
Seit bekannt geworden,
Welch Urtheil über Struensee verhängt ist,
Hab' ich den Grafen überall vergeblich
Zu suchen mich bemüht.
JULIANE.
Ich muß ihn tadeln.
Hier war sein Platz in diesem Augenblick.
Es war an ihm, zur Unterschrift dem Kön'ge
Das Urtheil vorzulegen. Warum ist er
Nicht hier?
Zu Schack.
So geht ihr Augenblicks zum Kön'ge
Und laßt das Urtheil – –
SCHACK.
Königin, nicht mich
Erwählt zu diesem wicht'gen Amt. Wenn plötzlich
Dem Könige ein Blick auf dieses Blatt[483]
Besinnung lehrte, Zweifel – nein – ich fühle –
Nicht Kraft in mir –
JULIANE ihm das Urtheil entreißend, zu Köller.
Nehmt ihr's!
KÖLLER.
Verschont mich, Königin, ich bin
Zu diesem Dienst nicht tauglich. Stellt mich hin,
Wo was zu wagen ist, – zum Ueberreden
Ist mir das Schwert nicht nütz, – da gilt die Zunge,
Das ist nicht meine Waffe.
JULIANE zu einem neben ihr stehenden Rathe.
So nehmt ihr!
Da dieser sich verneinend abwendet, zu den Andern.
Will's Keiner wagen? Keiner?
Alle schweigen.
So will ich's.
Kleinmüth'ge Seelen! kann mein Sohn, der König,
Die kleine Bitte seiner Mutter weigern,
Den Namen Christian unter dieses Blatt
Zu setzen? Folgt mir, Guldberg, und ihr Alle jubelt,
Der Feind des Landes, Struensee, ist todt.
Ab, die Uebrigen nach andern Seiten.
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