327. Das Weintrinken in der Kirche.

[386] In der Gegend von Aalen soll es noch vorkommen, daß in der Kirche, während auf der Porbühne die Musikanten einen Tanz spielen, die Hochzeitleute hintereinander vor zu dem Altar laufen und geweihten Wein vom Priester zu trinken bekommen. Kommt auch anderwärts, namentlich im Fränkischen vor, z.B. in Oedheim, Offenau163.

163

Ein »Weintrinken bei Licht am Hochzeitmorgen,« aber nicht in der Kirche, vgl. Rechtsalterth. 442. Weinhold, die deutschen Frauen 264. Anmerk. – S. Frank, Weltbuch (Ausgabe v. 1534) CXXVIII. Dieser Minnetrunk ist ein jedenfalls uralter schöner Brauch, den ich bei Hochzeiten noch nie fand.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 386-387.
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