48. Vom Wunderblut zu Zehdenick vnnd von der Stiftung des Klosters daselbst.92

[57] Im 1249. Jar hat ein Weib zu Zehdenick eine geweyhete Oblate in Wachs gedrückt, vnd vor ihrem Bierfasse begraben, damit die Leute jhre Biere desto lieber möchten holen vnd trinken. Da sie aber hernach einen scharffen Gesetzprediger gehöret, ist sie dadurch zur Erkenntniß jhrer begangenen Sünde gekommen. Vnd ob jhr wol eine schwere Buße von jhrem Beichtvater ist aufferleget worden, dennoch hat sie sich in jhrem Hertzen vnd Gewissen nicht können zufrieden geben, bis die sache recht an den tag käme vnd von ihr selber ausgebracht würde. Hat demnach solches dem Pfarherrn zu Zehdenick geoffenbaret, wie auch, da der Pfarherr nicht hat glauben wollen, dem andern gemeinen Volck. Darauff hat man im Keller angefangen zu graben, vnnd ist an dreyen oder mehr Oertern Blut herausgequollen, daß sich auch die Vmbstehenden sehr darüber verwundert Die blutige Erde hat man darauff außgegraben vnnd in die Kirche getragen mit großer Reuerentz. Da das Gerüchte außkommen, ist ein großer Zulauff von allen Oertern her gen Zehdenick worden, vnnd sind vnter andern auch dahin kommen Bischoff Ruthgerus von Brandenburg vnd die beyden Marggraffen Johannes vnd Otto, gebrudern, sampt ihrer Schwester Mechtild, Hertzogin zu Braunschweig vnnd Lüneburg. Zum Gedächtniß dieser Geschicht hat man allda mit Raht Bruders Hermanni von Langele, Lectoris im Grawen Closter von Berlin, der der Marggraffen Beichtvater gewesen, ein Jungfrawen-Kloster Cistertienser Ordens gestifftet vnd auffgerichtet in folgendem tausend zweyhundert vnnd funfftzigsten Jahr.

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Nach Angelus, Annales Marchiae, S. 102 etc.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 57.
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