62. Das unverbrennliche Haus zu Stendal.107

[76] Im Jahre 1553 haben zu Stendal in einem Hause etliche Leute kranck gelegen, sind sie in solcher jrer Krankheit wunderbarlicher Weise mit Fewer vberfallen vnd sichtiglich verbrand worden, also daß sie im Fewer erstickt vnd gestorben. Das Haus aber, darinn sie gelegen, ist unversehret geblieben, ist auch vom Fewer nicht angesteckt worden. Vber den dritten Tag hernach, als man die verbrandte vnnd verdorbene Leute hat begraben wollen, haben sie durch die Särge vberflüssig geblutet.

107

Nach Angelus S. 351.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 76.
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