1339. Das Horn der Büsumer Brandgilde.

[1081] (S. Neocorus Bd. I. S. 542.)


Im Jahre 1515 hat ein Mann zu Büsum gelebt, den man den alten Dammer genannt hat. Dieser hat seiner Weisheit und seines Verstandes wegen in großem Ansehen bei seinen Nachbarn gestanden, und so ist er denn auch einmal des Nachts von zwei Personen mit vielen Bitten aus seinem Bette geholt worden, daß er sich doch bequemen möchte mit ihnen zu gehen um einen Streit wegen eines gefundenen Schatzes zwischen ihnen zu schlichten. Wiewohl er sich nur ungern in solcher Sache, zu solcher Zeit und an solchem[1081] Orte gebrauchen ließ, ist er ihnen doch auf ihr eifriges Bitten gefolgt, und so haben sie ihn in einen Krug südwestlich seines Hauses geführt. Sie haben ihn dort freundlich aufgenommen und haben ihm erzählt, es habe ein Höriger ein Stück Landes umgepflügt und darin einen Topf mit Geld gefunden, es entstehe nun die Frage, wem er zugehören solle, dieweil beide, Herr und Höriger, daran ein Recht zu haben vermeinten und einer vor dem andern sich denselben zugeeignet habe. Da hat er denn nach gehabtem Bedenken gefunden, daß, sofern man sehen könne, daß der Pflug den Topf berührt habe, so solle das Oberste darin dem Hörigen, das Unterste aber dem Eigenthümer und Gutsherrn gehören. Da sind sie alle froh geworden, haben ihn sehr gelobt und mit einem großen prächtigen Trinkhorn, das ganz rund gebogen war und eine Kanne Meth faßte, beschenkt: so lange das bei seinem Geschlechte bleibe, werde dasselbe glücklich sein. Das hat hernach Hans Hecke, da es mit Silber belegt war, für 100 Mark gekauft und es dann wieder für dieselbe Summe an die Brandgilde verkauft, welche es stattlich fassen ließ mit der Inschrift:


Dat Wittman Schlacht, In großer Acht

Mi lang Tyt hebben geholden.

Hans Heck mi koft, Ock Hudman Kloft

Wolden mi ni beholden.

Itz de Brandgild, Mi beterd mild:

Bi den wil ik verolden.


Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 1081-1082.
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