Post-Meistere.

[288] Post-Meistere betriegen 1) Wenn sie von fremden Passagiers, als Leuten / die fort müssen / mehr Post-Geld prætendiren / als sie vermöge der Post-Tax-Ordnung zu nehmen / befugt sind. 2) Wenn sie solchen Passagiers, unter dem Vorwand bösen[288] Wegs /mehr Anspanne / als diese vonnöthen haben / obtrudiren / damit sie nur mehr Pferde bezahlt kriegen mögen. 3) Wenn sie Leute zur Post annehmen / darnach aber / da ein anderer von grösserm Ansehen kömmt / wieder aufsagen / und also das Ansehen der Person exerciren / das es doch nach dem bekannten Sprichwort: Wer erst kommt / mahit erst / heissen solte. 4) Wenn sie sich das Post-Geld voraus bezahlen lassen / darnach aber denen Leuten miserable Anspanne und Geschirr geben / welches auf der Strasse nicht fortzubringen / folglich die Reisenden über die Zeit aufhalten / und öffters in Schaden und mehrere Unkosten bringen. 5) Wenn sie die Briefe gantz bezahlt annehmen / hernach aber corrigiren / und zu dem Francò das Wörtlein halb setzen / und an dem Orth / wohin der Brief gehörig / solche noch einmahl wenigstens die Hälffte bezahlen lassen. 6) Wenn sie /um sich an einem und dem andern / mit dem sie nicht in einem Stalle stehen / zu revangiren / dererselben Briefe etliche Post-Tage liegen lassen / und dieselben später / ohneracht offt viel an deren Beförderung gelegen / bestellen / welches auch von denen eingelauffenen zu verstehen. 7) Wenn sie Briefe und Paquete bezahlt nehmen / solche aber unter der Aufschrifft / Herrschafftliche Sachen betreffend / fortlauffen lassen / um das davor empfangene Geld für sich zu behalten / und nicht mit in die Post-Rechnung bringen zu dürffen. 8) Wenn sie Duellanten oder sonst verdächtige Personen heimlich und geschwind aus dem Lande schaffen / damit man deren nicht so gleich habhafft werden könne. 9) Wenn sie die Reisenden[289] mit Fleiß / unter dem Vorwand / sie hätten jetzo keine Pferde bey der Hand / hoffeten aber alle Stunden auf ihren Knecht / aufhalten / damit sie nur bey ihnen / da sie anderst Gast-Wirthe mit seyn / desto mehr verzehren mögen.


Mittel: Was vorher angemercket / kan in die Post-Ordnung besonders mit eingebracht / und auf solche Arth grössesten theils verhütet werden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 288-290.
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