Ziegel- und Kalck-Brenner.

[114] Ziegel- und Kalck-Brenner betriegen 1) Wenn sie zu denen Ziegeln und Backsteinen allzu spröte Erde nehmen, dahero die Ziegeln im Wetter nicht dauren, sondern schiefferig werden und zerfallen, die Backsteine aber desto eher zerbrechen. 2) Wenn sie die benannte Ziegeln und Backsteine allzu dünne machen, damit sie mit ihren Leimen desto weiter reichen / dieselben aber desto zerbrechlicher seyn mögen. 3) Wenn sie löcherichte Ziegeln und bereits zersprungene Backsteine, die aber noch nicht gar zerfallen sind, unter der Hand in der Menge mit verkauffen. 4) Wenn sie bey dem Ziegel-Backstein- und Kalck-Brennen, das Holtz schonen, oder dieselben zu bald aus dem Ofen nehmen, wodurch es geschiehet,[114] daß jene ihre behörige Dauer nicht haben, dieser aber nehmlich der Kalck, in ablöschen nicht zerfället, sondern viele gantze Steine zuruck lässet, dadurch der Käuffer in Schaden gesetzet wird. 5) Wenn sie im Frühling alten und wohl jährigen Kalck der im Löschen nicht aufquillet, vor frisch gebrannten verkauffen. 6) Wenn sie ein allzu kleines Kalck-Gemäs haben oder auch in Messen die Kalcksteine so zu legen wissen, daß nicht viel hinein gehet. 7) Wenn sie es mit denen Ziegel-Deckern, Maurern und Tünchern ablegen, daß sie vor ein Trinck-Geld, ihren untüchtigen Kalck, Ziegel und Backsteine, bey denen Leuten, so bauen lassen, als rechte gute Waare recommendiren, anderer Ziegler ihre Sachen aber niederschlagen, dahero die bauenden dadurch betrogen und in Schaden gesetzet werden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 114-115.
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