Heiraths Zier:

[133] Heirathen ist wol gethan /

Wenn man es nur recht fehet an /

Ein ieder aber sich bedenck /

Ehe es gibts Ja Wort Treu und G'schenck /

Wiltu im Ehestand friedlich lebn /

Deins gleichen nimb / rath ich dir ebn /

Mancher greiffet nach dem Schmeer /

Vnd erwischet einen wilden Beer /

So Gott was feins und liebs beschert /

Dasselb man billich lobt und ehrt /

Gleich wie man übel pflügen kan /

Wenn man ungleiche Pferd spant an /[133]

Also ists auch wann ungleichs Paar /

Zusamm gefügt wird / vorm Altar.

Das eine ist Reich / das andr Arm /

Da geht es offt / daß Gott erbarm /

Solch Heirath ist fürwar kein Ehr /

Sondern nur Last und gros beschwer /

Ehelos / frey / ungebunden seyn /

Bringt desto wen ger Schmertzn und Pein /

Man kan habn ein leichten muth /

Den die Ehesorg vertreiben thut.


Quelle:
Hammer, Matthäus: Rosetum Historiarum. Das ist: Historischer Rosengarten [...]. Zwickau 1654, S. 133-134.
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