§. 6.


Wechsel

[44] in die Hände eines christlichen Banquiers in –, der über die Vorrechte des Wechselrechtes die Würde unseres Freiherrn so tief vergaß, daß er ihn zum Spaß den Wechselbaron hieß, indeß in seinem Mahnbriefe ihm alle Gerechtigkeit erwiesen zu haben glaubte, indem er ihn Ew. Edlen nannte. »Ueber den Dummkopf!« sagte der Ritter; »Edel! der Teufel ist edel!« Er war fast ärgerlicher, daß der Banquier das Hochwürdig ausgelassen, als daß er ihn mit den Folgen des holländischgroben Wechselrechtes bedroht hatte, welche nichts geringeres als[44] der persönliche Arrest sind. Nach einigen Tagen legten sich diese hochwürdigen Wellen, und unser besänftigter Ritter enschloß sich, die


Quelle:
Theodor Gottlieb von Hippel: Kreuz- und Querzüge des Ritters von A bis Z. Zwei Theile, Theil 1, Leipzig 1860, S. 44-45.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Kreuz- und Querzüge des Ritters A bis Z
Hippel, Theodor Gottlieb von: Th. G. v. Hippels sämmtliche Werke / Kreuz- und Querzüge des Ritters A bis Z. Theil 1
Hippel, Theodor Gottlieb von: Th. G. v. Hippels sämmtliche Werke / Kreuz- und Querzüge des Ritters A bis Z. Theil 2