5.

[286] Als Feierbursch kam Pumpfût auch einst auf eine Windmühle in einem Dorfe; der Bescheider hatte gerade die Steine aufgehoben und wollte sie schärfen. »Guten Tag, Bescheider«, rief Pumpfût, »ist's erlaubt, scharf zu machen?« – »Wenn's gefällig ist«, antwortete der Bescheider und reichte ihm eine Spitzhaue. Sogleich machte sich Pumpfût bereit und begann; als er aber eine Weile gehauen hatte, fragte er: »Bruder, hast du keinen Trunk zur Erfrischung? Ich kann ohne einen solchen nicht gut arbeiten.« – »Warte die Zeit ab«, antwortete jener, »wenn du fertig bist, sollst du auch einen bekommen.« – »So lange warte ich nicht«, rief Pumpfût trotzig, »ich werde da scharf machen, wo es einen gibt.« Und mit diesen Worten zog er den Stiel aus der Spitzhaue, steckte ihn in das Loch des Läufers, den er gerade bearbeitete, hob sich den Stein auf die Schulter und ging damit nach dem Wirthshause. Hier setzte er den Stein draußen nieder, ließ sich einen guten Trunk reichen und dachte nicht weiter an den Stein. Der Bescheider aber kam ihm bald nach, denn ihm ward um seinen Läufer bange; er bat ihn, ihm doch den Stein wieder heimzutragen – denn das hätten sonst wol sechs Mann nicht vermocht – und bezahlte die ganze Zeche. Das ließ sich Pumpfût gefallen, nahm den Stein wieder auf den Nacken, brachte ihn an Ort und Stelle und ermahnte nun den Bescheider, künftig hübsch freundlich zu sein und eine solche Kleinigkeit nicht zu verweigern.

Quelle:
Adalbert Kuhn: Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen und einigen andern, besonders den angrenzenden Gegenden Norddeutschlands 1–2. Band 2, Leipzig 1859, S. 286.
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