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Kuhn, Adalbert
Märchen und Sagen
Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen
Zweiter Theil
Gebräuche und Aberglauben
Tod und Begräbniß
Krankheiten (s. Besprechungen)
Vorgeschichte. Weissagung. Vorbedeutung. Angang
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Krankheiten (s. Besprechungen).
155. [Wenn sich einer geschnitten oder sonst eine Wunde hat, so muß er]
156. [Findet man zufällig eine Strickschleife und hat Warzen, so muß]
157. [Blutgeschwüre an Händen und Füßen nennt man Alf; sie zu heilen]
158. [Knorrige Auswüchse an Bäumen nennt man Alfloddern, unter ihnen]
159. [Hat einer Nasenbluten, so lege man zwei Strohhalme übers Kreuz]
Quelle:
Adalbert Kuhn: Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen und einigen andern, besonders den angrenzenden Gegenden Norddeutschlands 1–2. Band 2, Leipzig 1859, S. 54.
Permalink:
http://www.zeno.org/nid/20005211816
Lizenz:
Gemeinfrei
Kategorien:
Deutsche Literatur
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