13. Von 10. gefangenen Römern / deren acht ihren Eeyd gehalten / zwey aber eydbrüchig worden.

[666] Aulus Gellius lib. 7. Noct. Attic. c. 18. wie auch Livius Dec. 3. lib. 7. gedencken folgendes. Da Hannibal, der Carthaginenser Krieges-Oberster aus dem Lager 10. Römische Gefangene gen Rom abgefertiget / daselbst mit dem Rath zu handeln / daß sie / so fern es ihnen gefällig / den Carthaginensern ihre Gefangenen solten loß geben / so wolten die von Carthago[666] die Römer wieder loß geben / Mann für Mann / und welches Theil mehr Personen bekäme / das solte einen ieden lösen um anderthalb Pfund Silbers. Wo aber solcher Wechsel der Gefangenen dem Rath nicht gefiele / so solten die abgefertigten Gefangene sich ins Punische Lager wieder einfinden: Darüber sie dann /ehe sie einen Fuß aus dem Lager gesetzet / hart seyn verreydet worden. Wie sie nun gen Rom kommen /und des Hannibals Meynung dem Rath angezeiget /und der Rath dieselbe ihm nicht belieben lassen: Da haben ihre Eltern und Freunde sie höchlich gebeten /sie wolten ja nicht wieder zu ihren Feinden gehen /dann sie nun loß / und in ihr Vaterland kommen wären. Darauff haben ihrer achte aus denselben beständig geantwortet. Sie wären mit Recht nicht loß /weil sie mit einem Eydschwur wieder zu kommen verbunden wären. Welchem Eyde sie sich auch gemäß verhalten haben / und zum Hannibal wieder gezogen seyn: Die übrigen zween sind zu Rom geblieben / mit dieser Endschuldigung / sie hätten sich des Eydes loß gemacht / indem sie bald desselbigen Tages / nachdem sie aus dem Lager gegangen / sich wieder zurück dahin gemacht / als ob sie etwas vergessen hätten. Dieser Betrug hat dem Rath / den Censoribus und männiglichen so übel gefallen / daß man Willens gewesen sie gefänglich dem Hannibal zu überschicken. Sie seyn so verrächtlich gehalten worden / daß sie auch aus grossem Uberdruß ihnen selbst das Leben genommen.


1. Haben das die Heyden gethan: Wie vielmehr sollen gläubige Leute Schwur und Eyd halten.

2. Wie mag dann der Ausspruch bestehen / da einige sagen: Hæreticis non est servanda fides. Das hätte kein ehrbarer Heyde für billich erkennet.

[667] 3. Cicero saget recht: Unsere Vorfahren haben kein fester Band / Treue zu erhalten / gewolt / als den Eyd. Und Gr. Nazianzenus spricht: Der Meineyd ist eine offenbahre Verleugnung GOttes.

4. Halte den gethanen Eydschwur / es sey dann / daß er aus Unbedacht geschehen / da gehet es nach dem Spruch: In malis promissis rescinde fidem, in turpi voto muta decretum.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 666-668.
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