6. Ein Bürger zu Constantinopel verräth dem Türcken die Stadt / und bekömmt seinen rechten Lohn.

[657] Johannes Cuspinianus vom Leben Constantini schreibet unter andern / als er ein Knabe gewesen von acht Jahren / und bey seinem Vater fürm Tisch gestanden / da habe er gehöret erzehlen die grausamen Händel / welche bey Einnehmung der Stadt Constantinopel / vom Türcken getrieben worden. Da sey unter andern mit erwehnet / wie zu Constantinopel ein reicher Bürger gewesen / welcher einen Haß zum Käyser getragen: Derowegen er sich zum Türckischen Blut-Hunde gefunden (welcher ein grosses[657] Heer beysammen gehabt / und willens war die Stadt zu überziehen) hat ihm angeboten: Er wolle ihm die eine Stadt-Pforten / darzu er die Schlüssel gehabt / öffnen; es solte ihm aber der Türcke eine Tochter / und ein groß Geld zum Heyraths-Gut geben / das hat ihm der Türcke zugesaget. Wie nun die Stadt übergeben worden /und der Verräther nach dreyen Tagen den Türcken seiner Zusage erinnerte / da hat der Tyrann einen grossen Schatz herzu bringen lassen / und gesagt: Das soll das Heyraths-Gut seyn. Weil du aber ein Christ und unbeschnitten bist / so wäre es wider meinen Glauben und Religion / daß du meine Tochter soltest haben. Darum mustu dir zuvor die Haut abstreiffen lassen. Hat alsobald die Henckers-Buben lassen fordern / die ihn lebendig geschunden. Darauff hat er befohlen / daß man ihn mit Saltz und warmer Aschen reiben / in ein Bette / als einen Bräutigam legen / und warm zudecken solte / damit ihm eine neue Haut wüchse. Und ist also der Verräther in grausamen Schmertzen gestorben.


1. Geitz ist eine Wurtzel alles Ubels.

2. Kleine Mäuse haben auch Ohren.

3. Thue nichts Böses / so wiederfähret dir nichts Böses.

4. Verrätherey bleibt nicht ungestrafft.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 657-658.
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