23. Straffe der Vatter-Mörder.

[902] Solon, der weise Mann / hat keine Straffe auf den gesetzt / welcher seine Eltern umgebracht / weil er dafür gehalten / daß niemand eine so greuliche That begehen würde. Aber die Erfahrung hat es leyder! mehr als zu offt erwiesen. Marcus Marcellus, da er seine Mutter umbracht / ist zum ersten in einen Sack genähet und ins Meer geworffen worden. Die Egypter haben die Mörder ihrer Eltern / an allen Gliedmassen mit spitzigen Nägeln zerstochen / und darauf in kleine Stücklein zerhauen / solche auf ein Hauffen Dorn geleget und verbrannt. Die Lusitaner haben sie aus der Gräntze geschleifft und gesteiniget. Selimus hat eben an dem Orte sein Ende genommen / da er seinen Vatter in der Flucht erwürget. Heraclius, der Röm. Käyser ertödtete seinen Vatter Phocam. Unter ihm warff sich der Mahomet auf / er selbst hatte keinen Sieg /muste allezeit mit den Seinen unterliegen / Land und Leute verliehren / und letztlich elendiglich an der Wassersucht sterben. Der König Mithridates hat seine Mutter ertödtet / endlich hat ihm ein Krieges-Mann auch das Haupt abgeschlagen. Fridericus II. Hertzog in Schwaben / König in Sicilia und Neapels /auch hernachmahls Röm. Käyser / wurde von seinem Sohne Manfredo, den er mit einer Magd gezeuget /und zum Hertzogen zu Tarent gemacht / im Bette erwürget. Aber dieser ward jämmerlich bey der Stadt Beneventum wieder erschlagen.


Vatter-Mörder entlauffen ihrer Straffe nicht. Verflucht sey / der nicht Vatter und Mutter ehret / Deut. 27.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 902-903.
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