23. [541] Pisonis Tyranney.

Es ward zu Rom ein Soldat bey dem Cnejo Pisone angeklagt und beschuldiget / daß er einen seiner Spießgesellen ermordet hätte / ward auch der Ursach halber zum Tod verdammet. Wie aber unterdessen derjenige / welcher für erschlagen gehalten wurde /unversehens wieder in die Stadt kam und erschien /und also befunden ward / daß es nur falsche erdichtete Mährlein gewesen und der Beklagte an solcher That unschuldig wäre / hat der Hauptmann / deme befohlen war das Urtheil vollziehen zu lassen / den Beklagten[541] wieder zum Pisone geführet / damit seine Unschuld erkant / und er also möchte loß gesprochen werden. Piso aber ist bey seinem einmal aus gesprochenen Urtheil geblieben / und nicht allein den falschlich Beklagten vermeynten Mörder / sondern auch den / so man todt gesagt hatte / benebenst dem Hauptmann hinrichten lassen: Den ersten zwar / wegen des einmal gefällten Urtheils: Den andern aber / weil er mit seiner Abwesenheit zu solchem Handel und Verdammung Ursach gegeben / den Hauptmann / weil er den Befehl nicht exequirt hatte. Wie solches erzehlet wird vom Seneca im ersten Buch vom Zorn am 16. Cap.


Ist ein Exempel eines grausamen Blut-Hundes / und eines ungerechten Richters.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 541-542.
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