5. Herberge-Recht bey den alten Römern.

[517] Die Römer haben vorzeiten nicht allein fremde Gäste gerne beherberget / sondern sich auch denselben jederzeit so verbunden zu seyn erachtet / daß sie sich keine / wiewol billiche und erhebliche Ursach / bewegen lassen / etwas feindseliges gegen ihre gewesene Gäste zu verüben. Dessen haben wir ein trefflich Exempel an Tito Quintio Crispino einem Römer / bey welchem einsmahl ein Campanier Nahmens Badias herbergte / vom Crispino auch sehr wol tractiret ward. Als aber die Campanier von den Römern nachmals abfielen / und deßwegen von ihnen mit Krieg angegriffen wurden / trat Badias für der Römer Wagenburg / und ließ Crispinum zu sich heraus ruffen / mit Vorgeben / er hätte etwas heimliches mit ihm zu reden. Crispinus meynete / er würde als sein alter Gast / der empfangenen Wohlthaten eingedenck / ein freundlich Gespräch mit ihm halten / da fieng Badias[517] an zu trotzen / und zu schmähen / und forderte den Römer heraus zum Kampff. Crispinus weigerte sich /mit Anzeigung / daß solches dem Herberg-Recht /damit sie verbunden wären / zuwider lieffe. Darauf ward der Campanier frecher / schalt Crispinum vor einen verzagten Kerl / der das Hertz nicht hätte / seinem Feinde zuwider stehen. Crispinus berieff sich abermals auf das Herberg-Recht / welchem solches zuwider wäre. Badias aber häuffete die Schmähworte dermassen / daß auch des Crispini Gesellen ihm zuschryen / er solte seine Ehre retten / und mit dem Campanier / als seinem offenbahren Feinde / kämpffen. Hierauf gieng Crispinus zum Bürgermeister / erzehlete demselben allen Handel / und bat um Erlaubniß / mit dem verwegenen Campanier zu kämpffen /mit dem Bedinge / daß solches ihme als eine Ubertretung des Herberg-Rechts nicht zugerechnet würde: Welches er auch erhalten / den Kampff angetreten / Badiam überwunden / und ihm seine Vermessenheit bezahlet hat.


Undanckbarkeit übertrifft und begreifft alle Laster /nach dem Sprichwort: Ingratum si dixeris omnia vitia dixeris.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 517-518.
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