63. [597] Saladinus bestellet ihm die Leichbegängniß.

Saladinus ist gewesen Fürst und Monarch in Egypten / welche damals Soldanen genennet wurden: Dieser hat geherrschet über sehr viel Länder und Völcker /welche er mehrentheils durch Krieg mit sieghaffter Hand erobert hatte. Und wiewol er in stetiger Glückseligkeit gelebt / so wird doch rühmlich von ihm geschrieben / daß er sich nicht allein seiner Sterblichkeit jederzeit gebürlich hat zu erinnern gewust / sondern auch / daß er in Verordnung seines letzten Willens oder in seinem Testament seiner Leichbegängniß ist eingedenck gewesen / und ausdrücklich befohlen hat /wie sein Begräbniß nach seinem Tode solte angestellet werden: Insonderheit / daß man einen öffentlichen Ausruffer verordnen solte / welcher sein Leinen-Gewand / welches er bey Lebzeiten am Leibe zu tragen pflegte / auff einen langen Speer oder Spieß stecken /nahe vor den Sarck hergehen / und mit lauter Stimme diese Wort ausschreyen solte: Der grosse Saladinus, welcher gantz Asien bezwungen / gantze Länder zehrend gemacht / und Könige überwunden hat / nimmt von seiner Herrlichkeit und von seinen Unterthanen nichts mit sich hinweg / als diesen elenden Todes-Kittel: wie solches beym Cranzio zu lesen ist.


Zeitlich erinnert sich der Mensch insonderheit aber grosse Herren / der Sterblichkeit: Dann (wer) das Ende recht bedenckt[597] in all seinem Thun / der wird desto weniger sündigen; Sintemahl die Erinnerung der Sterblichkeit die rechte Klugheit im Psalm. 90. v. 13.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 597-598.
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