XXII.

1WEnn du deines Bruders ochsen oder schaf sihest irre gehen / So soltu dich nicht entziehen von jnen / sondern solt sie wider zu deinem Bruder füren. 2Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist / vnd kennest jn nicht / So soltu sie in dein Haus nemen / das sie bey dir seien / bis sie dein Bruder süche / vnd denn jm wider gebest. 3Also soltu thun mit seinem esel / mit seinem kleid / vnd mit allem verlornen / das dein Bruder verleuret vnd du es findest / du kanst dich nicht entziehen. Exo. 23.


4WEnn du deines Bruders esel oder ochsen sihest fallen auff dem wege / So soltu dich nicht von jm entziehen / sondern solt jm auffhelffen. Matt. 12.; Luc. 14.


5EJn Weib sol nicht Mans gerete tragen / vnd ein Man sol nicht Weiberkleider anthun / Denn wer solchs thut / der ist dem HERRN deinem Gott ein Grewel.


6WEnn du auff dem wege findest ein Vogelnest /auff einem bawm oder auff der erden / mit Jungen oder mit Eiern / vnd das die Mutter auff den Jungen oder auff den Eiern sitzt / So soltu nicht die mutter mit den jungen nemen / 7Sondern solt die mutter fliegen lassen / vnd die jungen nemen / Auff das dirs wolgehe / vnd lange lebest. [108b]


8WEnn du ein new Haus bawest / so mache ein Lehnen drumb auff deinem Dache / Auff das du nicht Blut auff dem haus ladest / wenn jemand er abfiele.


9DV solt deinen Weinberg nicht mit mancherley beseen / das du nicht zur Fülle heiligest solchen samen (den du geseet hast) neben dem einkomen des Weinbergs. 10Du solt nicht ackern zu gleich mit einem ochsen vnd esel. 11Du solt nicht anziehen ein Kleid von wollen vnd leinen zu gleich gemenget. 12Du solt dir Leplin machen an den vier fittigen deines mantels / damit du dich bedeckest. Leui. 19.;Num. 15.


13WEnn jemand ein Weib nimpt / vnd wird jr gram / wenn er sie beschlaffen hat / 14vnd legt jr was schendlichs auff / vnd bringet ein böse geschrey vber sie aus / vnd spricht / Das weib hab ich genomen /vnd da ich mich zu jr thet / fand ich sie nicht Jungfraw. 15So sollen der vater vnd mutter / der Dirnen /sie nemen / vnd fur die Eltesten der stad in dem Thor /erfur bringen der Dirnen jungfrawschafft. 16Vnd der Dirnen vater sol zu den Eltesten sagen / Jch hab diesem Man meine Tochter zum weibe gegeben / Nu ist er jr gram worden / 17vnd legt ein schendlich ding auff sie / vnd spricht / Jch habe deine Tochter nicht Jungfraw funden / Hie ist die jungfrawschafft meiner Tochter / Vnd sollen die Kleider fur den Eltesten der stad ausbreiten. 18So sollen die Eltesten der stad den Man nemen / vnd züchtigen / 19vnd vmb hundert sekel silbers büssen vnd dieselben der Dirnen vater geben / Darumb das er ein jungfraw in Jsrael berüchtiget hat / vnd sol sie zum Weibe haben / das er sie sein Leben lang nicht lassen müge. 20Jsts aber die warheit / das die Dirne nicht ist jungfraw funden / 21So sol man sie er ausfur die thür jres vaters haus füren / vnd die Leute der stad sollen sie zu tod steinigen / Darumb / das sie eine torheit in Jsrael begangen hat / vnd in jres vaters hause gehuret hat / Vnd solt das böse von dir thun. Num. 5.


22WEnn jemand erfunden wird / der bey einem Weibe schlefft / die einen Eheman hat / So sollen sie beide sterben / der Man vnd das Weib / bey dem er geschlaffen hat / Vnd solt das böse von Jsrael thun. Leui. 20.


23WEnn eine Dirne jemand vertrawet ist / vnd ein Man krieget sie in der Stad / vnd schlefft bey jr. 24So solt jr sie alle beide zu der Stadthor ausfüren / vnd solt sie beide steinigen / das sie sterben / Die Dirne darumb / das sie nicht geschrien hat / weil sie in der Stad war / Den Man darumb / das er seines Nehesten weib geschendet hat / Vnd solt das böse von dir thun.

25WEnn aber jemand eine vertrawete Dirne auff dem felde krieget / vnd ergreifft sie vnd schlefft bey jr / So sol der Man alleine sterben / der bey jr geschlaffen hat / 26vnd der Dirne soltu nichts thun /Denn sie hat keine sünde des tods werd gethan. Sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nehesten erhübe / vnd schlüge seine seele tod / So ist dis auch / 27Denn er fand sie auff dem felde / vnd die vertrawete Dirne schrey / vnd war niemand der jr halff.


28WEnn jemand an eine Jungfraw kompt / die nicht vertrawet ist / vnd ergreiffet sie vnd schlefft bey jr / vnd findet sich also / 29So sol der sie beschlaffen hat jrem Vater fünffzig sekel silbers geben / vnd sol sie zum Weibe haben / Darumb / das er sie geschwecht hat / Er kan sie nicht lassen sein leben lang.

30Niemand sol seines vaters Weib nemen / vnd nicht auffdecken seines vaters decke. Exo. 22.; Leui. 18.; Deut. 27.

Quelle:
Martin Luther: Die gantze Heilige Schrifft Deudsch. 2 Bände, München 1972.
Lizenz:
Kategorien: