174. Bestrafter Meineid.

[113] D. Conrad Dieterich erzählet ein denkwürdiges Exempel, daß er oftmals in seiner Jugend in dem Hospitale zu Haina einen Mann gesehen, welcher, weil er einen falschen Eid geschworen, verstummet, und daß, wie er geschworen, ihm die Hand erstarret und die Finger, so im Schwören aufgereckt gewesen, nicht wieder bei die andern haben gebracht werden können.

Winkelmann, II, 228.

Quelle:
Karl Lyncker: Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. Kassel 1854, S. CXIII113-CXIV114.
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