300. Heinz von Lüder.

[216] Während Landgraf Philipp der Großmüthige in des Kaisers Gefangenschaft war, überschwemmte das Kriegsvolk seine Länder und schleifte ihm alle seine Festungen, nur Ziegenhain nicht. Darin lag des Landgrafen getreuer Hauptmann, Heinz von Lüder, der sein Leben daran setzte, die Festung seinem Herrn zu erhalten. Einst erschien Graf Reinhard von Solms als kaiserlicher Commissarius vor Ziegenhain und forderte den Hauptmann auf, die Festung zu übergeben, wie der Landgraf dem Kaiser versprochen habe. Da antwortete Heinz, ihm sei das nicht bekannt, und wenn auch wirklich ein Versprechen geschehen wäre, so sei es erzwungen und nicht freier Wille. Sein Herr habe als freier Reichsfürst ihm diese Feste anvertraut, der Kaiser möge den Landgrafen auf freien Fuß[216] stellen, was der ihm alsdann befehle, dem wolle er getreulich nachkommen. Für jetzt möge der Graf das, dem Kriegsgebrauch zuwider unternommene, allzunahe Anrücken einstellen und sich nach Treißa zurückziehen, oder er wolle ihm, wenn das nicht bald geschehe, den Weg mit den großen Karthaunen weisen.

Der Landgraf erlangte endlich seine Freiheit wieder, doch hatte er dem Kaiser versprechen müssen, den widerspenstigen Hauptmann von Ziegenhain unter dem Thore der Festung in Ketten aufhängen zu lassen. Der Kaiser hatte dazu einen Gesandten nach Ziegenhain geschickt, und der Landgraf, als er daselbst eingetroffen war, versammelte seinen Hof und seine Ritterschaft um sich, und ließ seinen Hauptmann kommen. Da nahm er eine goldne Kette, ließ ihn daran an eine Wand aufhängen, ohne ihm wehe zu thun, und gleich wieder abnehmen und verehrte ihm die Kette unter großen Lobsprüchen für seine Tapferkeit. – Zwar machte der kaiserliche Gesandte Einwendungen, aber der Landgraf erklärte kurz, daß er sein Wort, den Hauptmann aufhängen zu lassen, streng gehalten und es nie anders gemeint habe.

Das kostbare Kleinod ist bei dem Lüderschen Geschlecht in Ehren aufbewahrt worden und nach Erlöschung des Mannsstammes an das adliche Haus Schenk zu Wilmerode gekommen, nachher aber durch Theilung zersplittert worden und verloren gegangen.

Br. Grimm, d. S. 564. – Strieder, hess. Gelehrten Gesch. XVI, 137. – Mündlich.

Quelle:
Karl Lyncker: Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. Kassel 1854, S. CCXVI216-CCXVII217.
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