353. Erbschlüssel.

[261] Man bindet einen Erbschlüssel in ein Erbbuch, entweder eine Bibel oder ein Gesangbuch, dergestalt, daß der Griff oben quer heraussteht. Zwei Personen fassen mit dem Zeigefinger unter den Griff, heben das Erbbuch damit auf und halten es so schwebend auf den Fingern. Während dem liest ein Anderer aus einem Erbbuche ein sonntägliches Evangelium laut vor und hat dabei stets den Namen dessen im Sinne, der ihn, wie er glaubt, bestohlen hat. Ist es wirklich der Dieb, so dreht sich während dem Lesen der Schlüssel auf den Fingern der Beiden, welche das Erbbuch halten, ist er's nicht, so bleibt er unbeweglich.

Mündlich.

Quelle:
Karl Lyncker: Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. Kassel 1854, S. CCLXI261.
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