30. Die adligen Frauen holen die Leichen ihrer Verwandten aus Dithmarschen.

[31] (1404.)


Dreihundert holsteinische Edelleute, Bürger und Bauern ohne Zahl waren in der Schlacht in der Hamme von den Dithmarschen erschlagen. Die Leichname wurden nicht begraben, sondern blieben den Hunden, Wölfen und Raben zum Fraße liegen.

Die Dithmarschen gestatteten nicht einmal, daß ihre Freunde sie begruben; es sind die unbarmherzigsten Feinde. Sie verspotten die Toten und entkleiden sie; die Weiber recht wie wilde Tiere und Wölfinnen stecken die Magen auf hohe Stangen und führen sie umher. Man darf keinem Dithmarschen trauen; es gibt ein Sprichwort: »Weise mir deine Hand her; wachsen Haare drin, so will ich dir glauben.« Daher hieß es in einem Liede:


»Dem Dithmarschen kannst du Glauben geben,

Wenn du Haare in seiner Hand findest.«


Als die Frauen und Töchter der Erschlagenen deren elendes Los vernahmen und sie mit Bitten nichts bei den Dithmarschen ausrichteten, kleideten sie sich in lange weiße Gewänder wie Nonnen, gingen so ins Land und führten die Toten hinaus zu einem ehrlichen Begräbnis. Die Dithmarschen aber ließen solches geschehen aus sonderlicher Andacht gegen die Jungfrau Maria.


(Presbyter Bremens. bei Westphalen III, 117.) Heinrich Ranzau bei Westphalen I, 99, 151. Neocorus I, 386, 388.

Quelle:
Karl Müllenhoff: Sagen, Märchen und Lieder der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Kiel 1845, S. 31-32.
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