Von Rom an den Erzbischof von Kölln.

1198.

[61] Auf Befehl melden wir euch, daß der Bischof von Sutri in diesen Tagen Philippen von Schwaben, der, wie ihr wißt, unter dem Kirchenbann liegt, unter Vorwand päbstlicher Vergunst heimlich losgesprochen, und wieder in den Schooß[61] der Kirche aufgenommen hat, bedenket, ob euch ansteht, dieses zu dulden.

Gar nicht zu gedenken, daß ihr bey dieser hochfeyerlichen Handlung so schimpflich übergangen worden seyd, so liegt euch auch noch überdem, ohne weitere Rücksicht auf euch selbst, ob, an der Rechtmäßigkeit der ganzen Sache zu zweifeln, da die Lossprechung heimlich vor sich ging, und päbstliche Heiligkeit sich wohl nie zu einem Antheil an dem ganzen Vorgange verstehen wird.

Es ist wohl billig zu beklagen, daß das deutsche Reich ein unter dem Bann liegendes Oberhaupt haben soll, da es sich besseres Glücks unter einem andern Könige hätte erfreuen können; aber niemand denkt mehr daran, daß Heinrich des Löwen Sohn, der fromme Herzog Otto noch lebt, welcher sich wohl besser für das Reich geschickt haben würde, als ein excommunicirter Philipp. –

Der Empfang dieses Schreibens bleibt verschwiegen.[62]

Quelle:
Benedikte Naubert: Alf von Dülmen. Leipzig 1791, S. 61-63.
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Alf Von Dülmen: Oder Geschichte Kaiser Philipps Und Seiner Tochter , Aus Den Ersten Zeiten Der Heimlichen Gerichte (German Edition)