Der Erste Tractat.

[6] Von eigenschafft der Versen oder Reymen, so zum Meistergesang gehören.


Erstlich mus man wissen, wie viel vnd mancherley Reymen oder Verß die Meisterthön, nach jrer art vnd eigenschafft

inhalten vnd vermögen.


Deren sind Sechßerley.


I. Stumpffe Reymen.

II. Klingende Reimen.

III. Waisen oder blose Reimen.

IIII. Körner.

V. Pausen.

VI. Schlagreymen.


Dieser Reymen art vnd eigenschafft sind also zuuerstehen.


I. Die stumpffe Reymen, müssen an der zal gerade Sillaben haben, wo nicht ein Pauß oder klingender Schlag Reymen vorher gehet.

II. Klingende Reymen müssen haben vngerade Syllaben, wofern nicht ein Pauß vorher gehet.

III. Waisen oder blose Reimen müssen im gantzen Lied gar bloß vnd ungebunden stehen, sie sind Stumpff oder Klingend.

IIII. Ein Korn mus durchaus in einem Lied sich in allen Gesetzen binden: Mögen auch Stumpff oder Klingend sein.

V. Pausen sind Reymen oder Verß, haben nur 1. Syllaba, werden allweg forne an einem Reymen, oder hinden nach einem Reymen gesetzt, Ein solche Paus nimpt oder gibt dem nechsten Reymen der nachfolget 1. Syllaba, sie sein klingend oder Stumpff.

Ein klingender Reim, der der Pausen folget, mus gerade Syllaben haben, Ein Stumpff Reymen aber der jr folget, mus ungerade haben, Am Gebänd aber nimpt sie keinem Reymen nichts.

Ein Tichter der ein Thon melodirt oder Tichtet, mag eine Pauß binden, zu welchem Reymen er wil, Auch mögen zwo Pausen auffeinander gehen vnd gesungen werden, müssen sich aber zwo Pausen bald auffeinander binden.[7]

VI. Schlag Reymen sind zweyerley, müssen nur zwo Syllaben haben, mögen Klingend oder Stumpff sein, Es ist aber ein vnterscheid der zweyer Versen, Ein stumpffer Schlagreim mag sein Gebänd suchen, wo in sein Tichter hin bindet, wie ein anderer langer Stumpff Reim. Vnd werden die Stumpffen Schlagreimen gemeiniglich voran, oder zu letzt eines Thons für einem Reimen gesetzt, bißweilen auch in die mitten, aber selten. Auch mögen zwen Stumpff schlag Reimen auff einander gehen, müssen aber einander binden.

Ein Klingend schlag Reimen aber, hat auch nur zwu Syllaben, mus sich allwege auff den fürgehenden klingenden Verß binden, Dem Verß aber der im folget, nimpt oder gibt er eine Syllaba, gleich wie die Pauß, denn der klingend Reim, der dem klingenden schlag Reimen folget, mus gerade Syllaben haben, Aber ein Stumpffer mus vngerade Syllaben haben.

Vnd ist zwischen klingenden schlag Reimen vnd Pausen ein schlechter vnterscheidt, allein das die Pausen kein Gebände jrret. Solches ist zusehen im vberlangen Regenbogen vnd Paratrey Friderich Ketners.

Nu die Art vnd Eigenschafft dieser Sechßerley Reimen in Thönen zu erkennen, besehe man eigentlich den kunstreichen vberlangen Thon des Regenbogens, der denn diese Sechßerley Reymen nach rechter art innehelt. Vnd ist gemelter Thon nicht allein, an zal vnd maß kunstreich, wie jtzt gesagt, Sondern auch an dem Gebänd und Melodey.

Dieser sechßerley Reymen grund vnd art, sol vnd mus ein jeglicher Singer der Thön vnd Lieder zu tichten sich fleissigen wil, endtlichen erforschen vnd wissen, damit er nicht vom rechtem wege, Meister lieder zu tichten, etwa abweiche, sondern das rechte mittel vnd ziel halte, wie das in den Sechßerley Reimen begriffen, denn ausserhalb diesen, habe ich, weder an den Thönen der Alten zwelff Meister, noch jren nachtichtern, keinen andern grund können vermercken, wie fleissig ich diesem allen nachgestelt vnd nachgedacht.

Das aber etliche Newling vnd Klügling, eine besondere[8] art vorbemelter Reymen, jnen selbst fingiren, vnd andere zal vnd maß an tag geben, sonderlich mit den Pausen, vnd jren nachfolgenden Reymen, Schlag Reimen vnd andern mehr, laß ich mir gar nicht gefallen, Weis auch nicht zu bewilligen, das jnen jhr fingirte anzal vnd maß verkereter Reymen im singen, solten begabet werden, Achte es auch für vnrecht, das mans im beweren jnen hat lassen gut sein.

Vermögen sie aber mit der ersten zwelff Meister Thönen einem gründlich zubeweisen, das solche zal vnd maß, wie die bey jnen breuchlich, darinnen befunden werde, wil ich jnen recht geben, vnd jr Gedicht billichen, vnd sonst nicht.

Ob man mich nun dagegen beschüldigen wolte. Ich hette aus eignem gutdüncken jrer Tabulatur Straffartickel etliches theils verendert vnd außgewechselt, kan ich dasselbige nicht verneinen, Wil aber mit jrer eignen Tabulatur, vnd etlichen Straffartickeln, die sie selbst nicht recht verstehen, bezeugen vnd barthun, das ich solches zu thun fug vnd vrsach genugsam gehabt, Vnd zweiffele nicht, verstendige werden mich hierinne gar nicht verdencken.


Folget von anzal der Syllaben in Reymen oder Versen.


Belangend die anzal der Syllaben in Reimen, weis ich niemandts eigentliche Ordnung fürzustellen. Jedoch aber achte ich nicht für künstlich, in einem Reymen oder Verß mehr als 13. Syllaben zu machen, weil mans am Athem nicht wol haben kan, mehr Syllaben auff einmahl auß zu singen, so auch ein zierliche Blum im Reimen sol gehört werden.

Wiewol ich selbst zu Nürnberg ein Thönlin von siben Reimen beweret habe, darinne in einem Verß 14. im andern 15. Syllaben gesungen werden, welcher überflus mich doch gerewet, doch weil das Thönlin nur 7. Reimen hat, lest es sich mit kurtzen Blumen hinaus singen.

Wil hierinne einem jedern seinen willen lassen, Es schawe nur der Tichter, das er eine solche anzal der Syllaben vnd Blumen bringe, die man singen kan.

Quelle:
Adam Puschmann: Gründlicher Bericht des deutschen Meistergesangs. Halle a.d.S. 1888, S. 6-9.
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