Der ander Tractat.

[9] Tabulatur oder Schulregister des Dendschen Meistergesangs, sampt erklerung beyderley Straffen.


Folgen die Straffartickel.


I.

Erstlich, Sollen alle Meisterlieder, nach vermüg der hohen Deudschen sprach außgesungen werden.


II.

Alle falsche meinung bleiben vnbegabt.


III.

Falsches Latein strafft man jede Syllaba für 1. Syllaba.


IIII.

Eine blinde meinung strafft man für 2. Syllaben.


V.

Ein blind Wort strafft man für 2. Syllaben.


VI.

Ein halb Wort strafft man für 2. Syllaben.


VII.

Ein Laster strafft man für 2. Syllaben.


VIII.

Ein Aequiuocum strafft man für 4. Syllaben.


IX.

Ein halb Aequiuocum strafft man für 2. Syllaben.


X.

Ein falsch gebend strafft man für 2. Syllaben.


XI.

Blosse Reymen strafft man für 4. Syllaben.


XII.

Ein stutz oder Pauß strafft man für 1. oder mehr Syllaben, nach dem er kurtz oder lang ist.
[10]

XIII.

Zwen Reymen in einem Athem, strafft man für 4. Syllaben.


XIIII.

Milben strafft man für 1. Syllaben.


XV.

Zu kurtz vnd zu lang strafft man für jede Syllaba 1. Syllaba.


XVI.

Hindersich vnd fürsich, strafft man jede Syllaba für 1. Syllaba.


XVII.

Lind vnd hart, strafft man jede Syllaben für 1. Syllaba.


XVIII.

Zu hoch vnd zu nidrig, strafft man für 1. Syllaba.


XIX.

Reden vnd Singen, strafft man so offt es geschicht für 2. Syllaben.


XX.

Verenderung der Thön, strafft man für jeden Reymen 4. Syllaben.


XXI.

Falsche Melodey, strafft man für 2. Syllaben.


XXII.

Falsche Blumen oder Coloratur, strafft man für 1. Syllaba.


XXIII.

Außwechßlung der Lieder, strafft man vmb so viel Syllaben, als die hinderstellige außgewechßlete Gesetz vermögen.


XXIIII.

Irre werden, hat gar verloren.


Eylff Straffartickel in die scherffe.


I.

Erstlich Ein anhang, strafft man für 1. Syllaba.
[11]

II.

Eine Pauß oder Schlag Reim, in einem, zwey oder drey Sylbeten wort, strafft man für 1. Syllaba.


III.

Ein heimlich, Aequiuocum, strafft man für 1. Syllaba.


IIII.

Ein differentz strafft man für 1. Syllaba.


V.

Gezwungene, Linde vnd Harte wörter, strafft man für 1. Syllaba.


VI.

Klebsyllaben, strafft man für 1. Syllaba.


VII.

Klingend Stumpffreimen, strafft man für 1. Syllaba.


VIII.

Relatiuum ist ein wort das zwo meinung regirt, strafft man für 1. Syllaba.


IX.

Halbrürende Reymen strafft man für 1. Syllaba.


X.

Zwen Sententz in einem Reymen strafft man für 1. Syllaba.


XI.

Zu hoch vnd nidrig, strafft man für 1. Syllaba.


Die ersten drey werden billich gestrafft, Die andern mag man brauchen wann es von nöten thut, Nemlich, wenn man vber dreymal zum gleichen kömpt.


Erklerung der 24 Straffartickel, wie man einen jedern Artickel insonderheit verstehen sol.


I. Es sollen alle Meister Lieder, nach vermög der hohen Deudschen Sprach gedichtet vnd gesungen werden, Sonderlich in BundReimen oder Versen, Wie die in der Wittembergischen, Nürnbergischen vnd Franckfurdischen[12] Biblien, Auch in der Fürsten vnd Herren Cantzleyen üblich vnnd gebreuchlich ist.

II. Falsche meinung sind, alle falsche Abergleubische, Sectische vnd Schwermerische Lehr, der reinen lehr Jhesu Christi zuwider, die sollen vermitten bleiben.

III. Falsch Latein, dabey verstehe alle Lateinische wörter so contra Grammaticæ leges incongrue gesungen werden, Das können nu die, so Grammaticam nicht studirt haben, gar nicht verstehen, Darumb sie die Lieder, so falsch Latein inhalten, sollen emendiren lassen, bey den Gelerten, so Grammaticam gelernet haben, Ob es schon nicht Meister singer sein.

IIII.[Rand: Apocope.] Ein blinde meinung ist, Wo man einen sententz oder meinung bringet, die den zuhörern nicht verstendtlich, Als, Ich vnd du sol komen, für, Ich vnd du sollen komen.

V.[Rand: Tenuis/pro/aspirata] Ein blind wort heist man, Wo man ein vndeutlich vnd vnuerstendtlich wort bringet, das man nicht verstehen kan, Als, Sag, für, sach, Sig, für, sich etc. Tenuis pro aspirata.

VI. Ein halb wort nennet man, so einer ein wort verkürtzt in Syllaben, das mans nicht verstehen kan, Oder am Bundreimen das Bundwort spaltet. Als, Ich kan es dir nicht sag, für, sagen.

VII. Ein Laster mus man also vernemen, So man in zweyen oder mehr Bundreimen oder Versen, die Vocales mutirte, oder die Diphthongos in Vocales, Als, wo ein wort, es sey stumpff oder klingend, nach rechter hoher Deudscher sprach, das a begerete in Bundreimen, vnd ein ander wort das o, vnd man sünge sie beyde auff das o. Also auch mit den andern Vocalibus, Denn dieweil die Vocales die Haubtbuchstaben sein, wie Grammatica zeuget, die alle Sprachen regieren, müssen sie auch im singen nicht verendert werden.

Weil aber etliche Nationes in jrem dialecto die, Vocales mutirn, vnd sie jhrem Idiomate nach, der hohen Deudschen sprach vngemeß, außsprechen, damit ich nicht möchte beschüldiget werden, jnen jre Sprach zu straffen, oder zu verwerffen, so fern er darbey bleibet, vnd nicht[13] ein andere Sprach, mit einfüret, Sonderlich sol jm sein Sprach mitten in Reimen nicht angegriffen werden, Dergleichen die Bundwörter sollen auch nicht getadelt werden, wofern sie einerley Vocales regirn, nach vermüge hoher Deudscher sprach, Ob die schon seiner Sprach nach geendert würden, Wie in folgenden Exempeln zuuerstehen. Als wenn einer sünge nach der Nürnberger sprach, Es ist ein fromer Mon, vnd er gieng dauon, Das wer zu straffen, Denn das wort Mon, begert das a, Vnd das wort von, das o.

Darumb mus man wörter nemen, so gleiche Vocales regirn, Als, Er ist ein fromer Mon, vnd er ist auff rechter bon. In diesen zweyen wörtern ist das a ins o verwandelt, Vnd ist jrer Nürnberger sprach nach, recht gebraucht.

Also sol es mit den Vocalibus vnd Diphthongis in allen andern Idiomatis Deudscher zungen, so der hohen Deudschen sprach nicht gleich sein, auch gehalten werden, Als, wenn ein Echlesier sünge: Du holdselige sey gegrist, für grüst, Das Hauß ist gar wist, für wüst.

Wenn aus dem Diphthongo ü an beyden wörtern das i gebraucht wird, so ist es auch recht.

Wo aber das eine wort den Diphthongum ü, vnd das ander wort den Vocalem i begerete, vnd man sünge sie beyde auffs i, so were es strefflich. Also auch, wenn die Schwaben oder andere Nationes das a in æ, oder andere Vocales mutirten, sol es auch also damit ergehen.

Wo nu solche mutatio der Vocalium oder Diphthongorum in zweyen oder mehr Reimen geschicht, wird jede mutatio pro vnasyllaba gestrafft.

Wem nu die hohe Deudsche sprach nicht wol bekant ist, der lese die Wittembergische, Nürnbergische vnd Franckfurter Biblien, Er wird daraus bericht.

VIII. Aequiuocæ werden genennet, Wo zwey oder mehr wörter an den Bundreimen, sie seind klingend oder stumpff, einerley Buchstaben oder signification haben, Als, haben vnd haben, Han vnd han.

IX. Halb Aequiuocæ heissen, wo an den Bundreimen ein klingend wort mit der ersten Sylben ein stumpffen Bundreimen, mit einerley meinung vnd Buchstaben bünde[14] vnd außgesungen würde, also das eine significatio vnd æquiuocum würde, Als Haben vnd hab.

X. Ein falsch gebänd heist, Wo man die Thöne an ders bindet in Bundreimen oder Versen, als sie von jren Meistern gebunden oder gereimet sind, Oder wo sich Reimenweisen oder Körner in einem Gesetz binden oder reimen, dahin sie nicht gehören.

XI. Blosse Reimen oder Versen werden genennet, Wo Reimen oder Versen, sie sind klingend oder stumpff, sich nicht binden, Sondern bloß stehen, die doch sollen gebunden oder gereimet sein.

XII. Ein Pauß oder stutz merck also, Wo man Pausiret oder still helt, da man nicht sol still halten, Oder wo man im singen stutzt, oder ein stülperlein thut, vnd nicht fort singet, wird vmb 1. Syllaben gestrafft, wo die Pauß oder stutz nicht so lang weret. Wo man aber lenger Pausirt, als man ein Sylben kan außsprechen, wenn man sein bedechtig vnd langsam redet, versinget man so viel Sylben, so lang man still gehalten.

XIII. Milben heissen das, Wo man an einem klingenden Reimen oder Versen, dem klingenden Bundwort das N abbreche, Da doch dasselbige wort das N von Natur begerete, Oder so einer in einem klingendem Bundreimen vnd wort das N sünge, Vnd am andern Bundreimen das e, da auch das n sein solte, Als, Ich kan nicht singe, für singen.

XIIII. Zwen Reimen oder Verß in einem Athem, nennet man also, wo man zwen Reimen oder Verß in einem Athem hienaus singet, vnd nicht stille helt wenn ein Verß sich endet, Oder wo man nicht Pauß helt, da man Pausirn sol. Wer das thut, der verkürtzt den Thon vmb ein Reimen, vnd verendert auch dem Thon das Gebänd.

XV. Zu kurtz vnd zu lang heist man also, Wo man in einem Reimen oder Verß zu viel oder weniger Syllaben sünge, als jn sein Meister gemacht hat.

XVI.[Rand: Repetitio.] Hintersich vnd für sich, merckt man also, Wo man etwas in einem Reimen oder Verß aussen lest, vnd es widerholet, oder Wo man etwas widerholet, das man zuuor gesungen, Dergleichen so man ein wort zweymal singet.[15]

XVII. Lind vnd härt ist zu mercken, Wo man in zweyen Bundreimen oder Versen, zwey wörter zusamen bünde oder reimete, so das eine lind vnd das ander härt were, Als wenn man in einem wort das B, vnd im andern das P, oder T vnd D oder auch einfache oder zwifache Buchstaben, zusamen gebunden oder gereimet würden.

XVIII. Zu hoch vnd zu nidrig, verstehet man also, In einem Gesetz sol man nicht höher oder nidriger anheben zu singen, Sondern wie man das Gesetz angefangen, sol man es hinaus singen. Im Gesetz aber sol man es bey bemelter straff vnterlassen, So aber einer mit der stim kan vntersich oder vbersich ziehen, tregt es jme keine straff.

XIX. Reden vnd singen heisset, Nach dem man auff dem Stuel hat angefangen zu singen, sol der Singer nicht reden, ehe er seinen Gesang vollendet hat.

XX. Verenderung der Thön heisset, Wo man in einem Thon mehr oder weniger Reimen oder Verß singet, Oder die Reimen außwechselt, anders als jhn sein Meister im beweren gesungen hat.

XXI. Falsche Melodey mag also genennet werden, Wo man einen Thon in ein ander Melodiam oder weiß forne vnd hinden an den Reimen oder Versen sünge, als sein Meister gesungen.

XXII. Falsche Blumen oder Coloratur mag man also mercken, Wo man einen Thon, in Reimen, Stollen oder Abgesange, mit viel andern Blumen, Coloratur oder Leufflin sünge, weder das jhn sein Meister geblümet oder Colorirt hette, Also das die Melodia des Thons angegriffen würde vnd vnkendtlich gemacht, Oder so die Reimen oder Verß in Stollen oder Abgesenge in einem Gesetz, als im andern, anders geblümet würden.

XXIII. Außwechßlung der Lieder mag man also erkennen, Wo man auff der Singschul im singen vmb eine Gabe, aus einem gefünfften oder gesiebenden Lied, ein gedrittes nimpt, vnd es an stat eines gedritten Lieds singet, Oder so man aus einem gesiebenden Lied ein gefünfftes singet, das also die Lieder außgewechselt würden.[16]

XXIIII. Irren oder Irr werden, mus man also verstehen, Wer jrr wird im singen, es sey im Text, in der Melodey, in Reimen oder Versen, in Stollen, in Abgesengen oder gantzen Gesetzen, da man jrr wird vnd eins für das ander singet.


Erklerung der XI Straffartickel in die Scherffe.


I.[Rand: Paragoge] Ein anhang ist also zuuerstehen, Wo man aus einem gutten stumpffen einsylbigen Bundwort, ein böß klingendes zweysylbiges wort machet, das von Natur nicht klingend ist, noch sein sol, Auch mitten im Reime, da man es sonderlich wol endern kan. Exempli gratia: Es ist ein fromer Mane, für, Es ist ein fromer Man. Diß wort ist klingend, vnd solte doch der meinung nach nicht klingend sein, sondern stumpff, Denn das wort Mane ist ein Lateinisch vnd kein Deudsch wort, Schicket sich zu dem öbern Sententz gar nicht.

Darumb sollen sich die Tichter gewehnen, das sie an stat solcher anhangenden, vndeutlichen klingenden wörter, gute verstendige klingende wörter brauchen, die sich zu jeder meinung schicken, Solcher guter klingenden wörter kan man gnugsam haben, so man jnen wil nachdencken vnd forschen. Diese straffe solte gar billich in der Tabulatur oder in vorgehendem Register gesetzt sein, Warumb es aber vnterlassen, wird hernach angezeigt, in dem bericht der Scherff.

II. Ein Pauß oder Schlagreim, in einem zwey oder dreysylbigen wort, verstehet man also, Zu einer Pauß in einem Thon, sol man kein wort brauchen, das zwo oder mehr Syllabas vermag, vnd dasselbige nicht zertheilen vnd im wort Pauß halten, Sondern zu einer Pauß sol man ein wort nemen, das nur eine Syllabam innehelt, welcher wort auch gnugsam sind, wer jnen nachdencken wil.

Diese straff solte ja auch billich mit sampt der vorgehenden, in die Tabulatur oder Schulregister gesetzt sein, Weil vnser singen von verstendigen vnd Gelerten Leuten für nichtig vnd vnkünstlich gehalten wird, von wegen der[17] zweyerley wörter. Derhalben ich auch diese zweyerley, als Anhang, Klingende vnd Gespaltene wörter, gantz für vnkünstlich achte, in Meisterliedern zu gebrauchen, Weil man im schreiben vnd reden, einen gantzen sententz nicht pfleget zu spalten.

Wil dero wegen alle Tichter vnd Singer sleissig ermanet haben, solche zweyerley wörter, auch die mutirten Vocales, dauon in den ersten straffen gemeldet, im Tichten vnd Singen, neben andern verbottenen straffen zu meiden vnd zu vnterlassen, Damit sie dieser lieblichen Kunst, auch jnen selbst, nicht vnuerstandt, vnkunst, verachtung, spott vnd hon, zumessen vnd fügen.

III. Heimliche Aequiuoca heisset man, Wo man in einem Gesetz an zweyen Bundreimen oder Versen, zwey wörter brauchet, die einerley signification oder meinung haben, vnd doch mit zweyerley Buchstaben geschrieben werden, Als wenn man sünge in einem Reimen: Er ist ein fromer Suhn, Vnd im andern Reimen, Er ist mein Sohn. Diese zwei wörter, Suhn vnd Sohn, werden mit zweyerley Buchstaben geschrieben, vnd geben dem Buchstaben nach kein Aequiuocum,. der meinung aber vnd dem Sententz nach geben sie ein Aequiuocum.

Also wo ein klingendes wort mit der ersten Syllaba der signification nach ein stumpffen Reimen vnd wort betrifft, Als wenn man also sünge: Ich wil es also haben, Vnd: Er sol es alles han. Diese zwey wörter werden auch mit zweyerley Buchstaben geschrieben vnd außgesnngen, haben doch eine meinung oder bedeutnus.

Es haben auch etliche Singer vnd Tichter in gewonheit, das sie nicht allein in einem Lied, sondern auch wol in einem Gesetz, Stollen oder Abgesang, wörter einfüren, die einerley signification haben, vnd doch mit zweyerlei. Buchstaben geschrieben vnd gesungen werden, Vnd füren also gleich mit ein zweyerley Sprachen, Als Sun vnd Son, Thun vnd Thon, Sonnen vnd Sunnen, Wonnen vnd Wunnen, vnd dergleichen wörter mehr. Solche wörter werden auch billich heimliche Aequiuoca genennet, vnd in die Scherffe gestraffet, so offt sie gesungen werden, Es geschehe gleich in Bundwörtern oder mitten in Versen.[18]

Diese straffen solten auch billich in das erste Schul Register gestelt werden, wo man fleissig Singen vnd mercken wolte.

Diese drey erzelten Artickel sind straffens wol werdt. Die folgenden Achte aber, sind nur denen fürgestellet zu gebrauchen, die gern etwas sonderlichs haben wollen, vnd jhren vberwitz nicht lassen können.

IIII. Ein differentz vernempt aus folgenden Exempeln, Als wenn einer sünge, Sanctus Paulus schreib, für Sanctus Paulus schrieb, Oder, Der Hirt damals die Schaff hin treib, für, Der Hirt damals die Schaff hin trieb. Diß klügeln möchte man auch wol unterlassen, Ich kan es auch nicht für strefflich vrtheilen.

V. Gezwungen lind vnd hart, vernempt also, Wenn zwey wörter ein Vocalis regirt, vnd der Vocalis in einem wort lind im andern hart lauten solt, Vnd man zwunge beide wörter im singen, das sie lind oder hart lauteten, damit das gebänd recht were. Exempli gratia: Man bringt vns her, Ein newe Lehr. Diese zwey wörter, Her vnd Lehr, werden mit einem E außgesprochen vnd geschrieben, Lautet doch das (Her) hart, vnd das (Lehr) lind, im außsprechen vnd singen, Im schreiben aber nicht.

Darumb sol man achtung haben, das man zwey wörter bringe, die beyde hart oder lind sind, Als: Man bringt vns her, Viel newe mer. Oder: Man sagt fort mehr, Ein gute Lehr.

Diese zwey Exempel weren also gut gebraucht, wo man nun, Her vnd Ler, Wer vnd Ser, im singen zusamen lind oder hart zwunge, mag mans in die scherffe straffen.

Wiewol etliche vberwitzige Singer, solche gezwungene wörter durchaus straffen, Ob man schon nicht in die scherffe mercket, Achte ich es doch nicht für strefflich, wenn man nicht in der scherffe mercket, Weil solche wörter doch nicht anders können geschrieben werden als mit dem E, Denn man kan die Vocales im schreiben in vielen wörtern doch nicht endern, ob es sich schon im außsprechen bißweilen anders begibt. Vnd ob schon das E bißweilen ein wenig gezwungen wird, gibt es doch nicht so gar bösen verstand, als die anhangenden wörter.[19]

Darumb mögen spitzfündige Singer, diß vnd ander grüblen vnd klügeln wol vnterwegen lassen, vnd dagegen auff vnkunst vnd vnuerstandt achtung haben vnd straffen.

VI.[Rand: Elisio] Klebsyllaben mercke also, Wo man einem wort das zwo oder mehr Syllabas hat, eine oder mehr Syllaben abkürtzt, vnd mit einer oder zwo Syllaben außspricht, Oder so man zwey wörter in einem außsinget an dem Bundreimen oder Versen, Als, Zum, für, Zu dem.

Was man aber sonst für wörter braucht, Als, Man sagt, Man spricht, Man schreibt, Man springt, Man singt, Man trinckt, vnd dergleichen wörter, da nicht von nöten klingende wörter, daraus zu machen, Welche wörter auch in der Fürsten vnd Herren Cantzleyen vnd Mandaten breuchlich, damit man mit wenig vnd kurtzen worten viel begreiffen mag, Welche nach rechter hoher Deudscher sprach deutlich vnd vnd verstendtlich sein, sol man gar nicht straffen, noch für Klebsyllaben rechnen, wie etliche Klügel pflegen, die solche gute wörter angreiffen vnd tadeln, vnd dagegen was strefflich zu lassen.

VII. Klingende stumpffe wörter, werden genennet, Wo man zu einem stumpffen Bundreimen oder Versen, ein klingendes wort nimpt, vnd daraus ein stumpffen Bundreimen macht, darzu denn solt ein ein1 stumpffes wort gebraucht werden, Als, wollen, Vnd, Alßdenn, Solches mag man auch in der scherffe straffen, wenn man klügeln wil.

Macht man aber aus zweyen klingenden wörtern zwey stumpffe, mag mans für 2 Syllaben straffen.

Ohn ein solches achte ichs auch nicht strefflich, sonderlich wenn gute verstendige klingende wort darzu genomen werden, Denn es ist weniger strefflich, als so aus guten stumpffen wörtern vbelklingende ge macht werden, daraus falscher verstandt erfolget.

Ob nun solche stumpffe Bundreimen aus guten klingenden wörtern gesungen würden, vnd im mercken leichtlich für klingend Reimen geschrieben werden, Sollen verstendige Mercker, auff die Thön achtung haben, welche Reimen oder Verß, stumpff oder klingend sein.[20]

VIII. Relatiuum, oder ein wort das zwen Sententz regirte, merckt man also, Wenn einer zween Sententz sünge, vnd das letzte wort am ersten Sententz keme im anfang, dem andern Sententz zu hülffe, damit datzselbige wort beyden Sententzen den verstandt mit brechte, Das fasse aus folgendem Exempel: Wenn einer sünge, Was nicht recht gesungen wirb gestrafft, Das wort (wird) regirt forne vnd hinden. Es solte stehen, Was nicht recht gesungen wird, wird gestrafft, Aber von wegen der kürtze wird es ein mal ersparet.

Wenn man scharff mercken, vnd im Gesang grüblen wil, mag mans angreiffen, Sonst mag mans wenn es von nöten, passieren lassen.

IX. Halbrürende Reimen oder Verß mag man also erkennen, Wo man stumpffe vnd klingende Reimen zusamen bindet vnd reimet, Also, wenn ein klingend Bundwort mit den ersten Syllaben ein stumpff Bundwort rüret vnd bindet, die doch sonst nicht zusamen gehören.

Also auch, wo in einem Gesetz zwey klingende wörter mit der ersten Syltaba (sic) einander binden, die doch nicht zusamen gehören.

X. Zween Sententz in einem Reimen, ist also zuuernemen, Wo man zwo meinung oder Sententz in einem Reimen sünge, vnd kurtz zusamen fassete, Das man doch sonst weder im schreiben noch reden pflegt zu gebrauchen.

XI. Zu hoch vnd nidrig vernimpt man, Wenn man ein Gesang zu hoch oder nidrig anfecht, das mans mit der stimm nicht erreichen kan, sondern das der Gesang höher oder nidriger muß angefangen werden.


Bericht von vnterscheid der Scherff vnd rechten Tabulatur, wie man jhre straffen vnterscheiden sol.


Diese XI Straffartickel, so zu der Scherffe verordnet, solten billich in das erste Schulregister oder Tabulatur mit eingezogen sein, vnd gleichsowol als die fördern 24. Straffen gestrafft werden, Sonderlich die ersten drey, wie gemelt.[21]

Aber von wegen etlicher spitzfündiger scharffen Singer, die sich bedüncken lassen, sie sind in der Kunst nur hoch daran, also, das sie auch nicht begeren zu singen, wo man nicht in die scherff mercket, Hab ich jnen die XI. Straffen außgezogen, welche meines bedünckens billich in die Scherff zu straffen weren. Denn von der Scherff vnd vnkunft, die sie biß auff heute haben vnd rhümen, vnd zwar doch nicht selbst verstehen, Ich mit Herr Hans Sachsen nichts halten kan noch wil.

Jedoch aber, weil man ja was scharffes haben wil, die scharffen Singer im gleichen zu entscheiden, Habe ich, nach dem die vorigen XXIIII. Straffen alle vermitten, vber das alles diese XI. Straffen verordnet, darauff achtung zu haben, Sonderlich auff die Nachhangden Syllaben, Pausen vnd schlagReimen, so in zwey oder mehr Syllabigen wörtern gehalten, Auch auff die heimliche Aequiuoca, welche so sie nicht vermitten werden, dieser löblichen Kunst grossen vngelimpff vnd verachtung zu fügen.

Denn ja solche vndeutliche wörter, in keinen Cantzeleyen oder Mandaten, auch in keiner Biblien, im brauch seind, viel weniger in rechter hoher Deudscher sprach, deren wir vns alle rhümen, Darauff doch entlich vnser Gesang gerichtet ist vnd sein sol, der wir keines weges nachkomen: In gebrauch solcher vndeudscher wörter, welche nicht allein contra Grammaticam sein, Sondern auch viel vndeutliche falsche vnd vbel lautende meinungen mit sich bringen, Dardurch denn auch manche gute verstendige meinung verkrüpelt vnd zu nichte gemacht wird.

Derhalben es denn die Gelerten vnd verstendigen, als ich selbst viel gehört, nicht vnbillich verlachen vnd vernichten, Weil wir vns groß rhümen, aber wenig beweisen, vnd vber vnsern Straffartickeln nit halten, wie gebürlich, Offtmals werden viel gute verstendige, vntadeliche wörter, hoher Deudscher sprach gemeß carpiret vnd angriffen. Alß denn in auffmerckung der Milben, Klebfyllaben, Differentzen, Halber differentzen, Laster, Halber laster, Halbe æquiuoca, vnd dergleichen Straffen, so jhre gantz vnkünstliche Scherff jnnehelt, vnbillich geschicht, Vnd dagegen was straffens wol werd, das bleibt vngestrafft.[22]

Damit aber jre solche vermeinte Scherff straffen menniglich bekendtlich, Wil ich sie auffs kürtzist, wie folget, anzeigen, vnd darüber verstendige Leute iudiciren lassen, Ob sie billich oder vnbillich zu straffen sind.

I. Ein Laster nennen sie, Wo zwey wörter auffeinander folgen, die einerley Vocales regirten, als, Das, Was, Wer, Der, Wie, Die, Der, Her.

II. Ein gespalten Laster, Wenn ein einsyllabiges wort zwischen solchen zweyen wörtern stehen, als, Zwar, vnd dar, Die, vnd sie.

III. Differentz, Wo zwey wörter auff einander, gehen, die mit einerley Buchstaben geschrieben seind, als, Das, Das, In, Jhn.

IIII. Gespalten Differentz, Wo ein wort zwischen solchen zweyen wörtern stehet, als, Das vnd das, Die vnd die.

V. Schnurrend Reimen, Wo ein e oder ander Buchstaben im wort ersparet wird, als, Fewr, für, Fewer, Himlisch, für, Himelisch.

VI. Klebsyllaben, Wo man aus einem zwey sylbenden wort ein einsylbendes macht, als, Schreibt, für, schreibet, Lobt, Merckt etc.

VII. Milben, Wo einem wort in der mitten ein Vocal wird abgebrochen, Oder zwey wörter in eines gezwungen, als, Küngin, für, Künigin, Vom, für, von dem, Zum, für, zu jm.

VIII. Heimliche æquiuoca, Wo sich zwei Bundwörter mit einem S anfahen, als, Schein vnd stein, Oder auch mit einem Z vnd S, als, Zagen vnd sagen.

Jetzt benente Artickel jhrer Straff, sind ja alle der hohen Deudschen sprach wol gemeß, werden in Cantzleyen, so wol auch in viel gemelten Hochdeudschen Biblien offt gebraucht, vnd benemen den regulis Grammaticæ oder Prosodiæ, auch der Zwelff Meister Tabulatur gar nichts: Darumb achte ichs gar für vnbillich sie anzugreiffen, Habe derhalben an jhre stat etliche ander Straffen gesetzt, welche der Grammatica vnd der hohen Deudschen sprach gantz zu wider sind.

Ich kan auch nicht gleuben, das vnsere Vorfahren,[23] die ersten Zwelff Meister, als Gelerte vnd verstendige Leute, die der Grammatica vnd Prosodia gründtlichs wissen gehabt, solche Artickel zu straffen, verordnet haben, Vnd im fall solches von jhnen geschehen, haben sie doch dieselben anders der Prosodia nach gemeinet, denn es vnser Klügle deuten.

Weil man sie aber solchen grundt nach, nicht recht wil erkennen lernen, wil ich an derselben stat, etliche straffen setzen, die jnen kendtlich, damit sie jrem begeren nach, etwas sonderlichs haben.

Das ich aber die Straff der anhangenden wörter, Heimliche æquiuoca, dergleichen auch die Pausen vnd Schlagreimen, in den gespaltenen zwey oder drey syllbenden wörtern nicht in die Tabulatur vnter die XXIIII. Straffartickel gesetzt habe: Ist erstlich der vrsach halben geschehen, Weil die Prosodia Paragogen, Apocopen, Sincopen, Sinæresin, in latinis carminibus, wo die recht gebraucht werden, zu lesset, Wil ich diese Straffen auch nicht strefflich halten, wofern sie nach art der Prosodia im Tichten vnd Singen recht gebraucht werden.

Zum andern, Das ich meinem Lehrmeister vnd lieben Freund Herr Hans Sachsen, von dem ich mehrertheils den bericht dieser Kunst anfenglich bekomen, sein Gedicht nicht gerne verwerffen wolte, weil er obgemelte figuras in seinen Gedichten offt vnd viel contra Prosodiæ præscriptum gebraucht hat, daran zwar die versaumnus seines studierens in der Jugend schuld hat, vnd hoch zu beklagen.

Solte ich nu sein so artliches vnd vielseltiges Gedicht, deßgleichen jhm keiner nachdichten wird, ver werffen, wolte mir vbel anstehen, Dieweil man es auch zu der zeit anders nicht gewust, vnd vielleicht die Straffartickel der alten Zwelff Meister nicht recht verstanden sind worden, die ohne zweiffel werden distinctionem gehalten haben, zwischen vnsern Regeln vnd den Regulis Prosodiæ.

Wil hiemit alle Singer vnd Tichter trewlich vnd fleissig vermanet haben, solche anhangende wörter oder Paragogos nach innhalt Prosodiæ recht zu gebrauchen, oder gar zuuermeiden.

Dergleichen auch, das man in keinem wort das zwo[24] oder mehr Syllaben vermag, Pauß halte, vnd das wort zerspalte, denn es auch gantz vnkünstlich ist.

Also auch die heimlichen æquiuoca, damit nicht ein wort oder signification an den Bundreimen oder Versen, in einem Gesetz zwey oder mehr mahl gebraucht werde, Auff das nicht vrsach geben werde, Gelerten vnd vngelerten, diese liebliche vnd löbliche Kunst zuuernichten.

Auch ja fleissig achtung haben, im mercken, damit die ersten drey Straffen der Scherff, neben den vorigen XXIIII. möchten vermitten bleiben. Vnd wenn es von nöten thut, in die Scherff zu mercken, diese drey Straffen, fürnemlich so wol als die vorbemelten 24, angreiffen.

Nachmals die andern acht Straffen der Scherff, als Differentzen gezwungen lind vnd hart, Klebsyllaben, Relatiua, Klingend stumpffwörter, Halbrürend Reimen, Zu hoch vnd nidrig, etc. nach jhrer art vnd eigenschafft, wie sie erkleret, vnd angezeiget seind, an stat jrer vorigen vngegründten vnd vngereimten Scherff, mercken vnd straffen, wo es ja von nöten sein wolt.

Wiewol ich bekennen mus, das die letzten Acht Straffen, eben so wol als jre vorige vngegründte Scherff auch nicht, nötig sein, Achte sie mehr für ein hindernis dieser kunst, weil man dunckeln verstandt an jre stat setzen mus, wenn man sie alle außrotten wil, Darumb sie nur den grüblern vnd klüglin zu gefallen gestelt, köndten sonst wol vnterlassen werden.

Wofern nu jemandts diese Schuel Register oder Straffen, erstes ansehens, vnuerstendtlich, der lasse sich daraus verstendige Leute entscheiden. Verhoffe gentzlichen, kunstliebende vnd fleissige Singer werden dieser Tabulatur nachdencken, verstehen, vnd derselben folge thun, Sie werden der zuuor gebrauchten Scherff bald vergessen, vnd zu rechtem verstandt dieser lieblichen Kunst wol komen, Auch lust vnd liebe neben mir darzu gewinnen.

Fußnoten

1 ein steht zweimal da.


Quelle:
Adam Puschmann: Gründlicher Bericht des deutschen Meistergesangs. Halle a.d.S. 1888, S. 9-25.
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