7.

[209] Ein Mann aus Strodthagen hatte seinem Nachbar Land abgepflügt. Zur Strafe dafür muste er nach seinem Tode umgehn; als glühender Mann mit glühender Stange ging er durch das Feld, mit der Stange den Boden schlagend, daß die Funken nachsprühten. Einst kehrte ein Mann aus dem Dorfe, der in Sülbeck gemahlen hatte, Abends spät nach Strodthagen zurück; auf dem Wege nach Hause muste er über einen Steg. Als er dahin kam, stand der Landmesser davor, so daß er nicht hinüber steigen konnte. Er fragte ihn also, weshalb er ihm den Weg versperre? Darauf fragte jener, ob er ihm etwas bestellen wolle? Er bejahte es und nun erzählte der Landmesser, er habe dem und dem Manne einige Furchen abgepflügt, deshalb könne er nun nicht eher zur Ruhe kommen, als bis dieser sein Land wieder habe; dann bat er ihn, ob er nicht an den, dem er das Land abgepflügt habe, bestellen wolle, daß er es wieder haben solle. Der Bauer versprach alles; der Landmesser verlangte aber, er solle ihm die Hand darauf geben. Da hielt jener ihm seinen Stock hin, den er auch anfaßte, aber »so weit er ihn angegriffen hatte, griff er ihn ab.« Der Bauer, dem einige Furchen abgepflügt waren, pflügte sich nun dieselben wieder an. Nach der Zeit ist der Landmesser nicht wieder erschienen.

Quelle:
Georg Schambach / Wilhelm Müller: Niedersächsische Sagen und Märchen. Göttingen 1855, S. 209.
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Niedersächsische Sagen und Märchen
Niedersächsische Sagen und Märchen : Aus dem Munde des Volkes gesammelt und mit Anmerkungen und Abhandlungen herausgegeben. Nachdruck 1979 d. Ausgabe Göttingen 1855.