Das 75. Capitel.
Wenn die Elstern im Hofe oder auf dem Hause schreyen / so kommen Gäste.

[121] Dieser Glaubens-Artickel ist denen vorigen gleich zu achten / dahers nicht nöthig seyn wird, viel Widerlegens zu machen, nur daß ich erstlich dieses zu bedencken vorstelle, daß, wenn man Gäste bekommen soll, so lässet man gemeiniglich vorhero etwas schlachten; wo aber geschlachtet[121] wird / finden sich insgemein auch die Elstern ein, und tragen die Knöchelgen davon. Es ist aber darum nicht auf das Geschrey solcher Vögel zu halten, als ob dieses die Botschafft der bald kommenden Gäste wäre; sondern ich rathe vielmehr zu bedencken, daß im 5. Buch Mosis am 18. Cap. v. 10. GOtt seinem Volcke verboten habe, daß es nicht möchte unter sich finden lassen solche Leute, die auf Vögel-Geschrey achteten. Was aber für schöne Pursche mehr mit in solche Classe gesetzt werden, und wie solche bey GOtt angesehen sind, mag ein jeder selbst am bemeldtem Orte nachsuchen, ich gebe keinen Collegen ab.

Quelle:
Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken- Philosophie. 2 Bände, Chemnitz 1718 (Bd. 1), 1722 (Bd. 2), [Nachdruck Weinheim; Deerfield Beach, Florida 1987]., S. 121-122.
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