Das 82. Capitel.
Wenn Montags iemand fremdes zur Stubenthür hinein siehet / und gehet nicht gar hinein / der macht, daß der Mann die Frau schlägt.

[131] Wenn alle Weiber diesem Glaubens-Puncte anhiengen, so wäre zu wünschen / daß alle Tage Montag wäre, und sich dieser Casus zutrüge, so würde ihr Glaube doch recht bestätiget, woferne wahr ist, was hier vorgegeben wird. Alleine, weil dieses Vorgeben auf gar schwache Füsse gegründet ist, so wünsche ich, daß es bey denen abergläubischen alleine (iedoch nicht zu Stärckung ihres Aberglaubens / sondern nur zu ihrer Züchtigung)[131] eintreffen möge. Rechtschaffene und vernünfftige Weiber halten hiervon nichts / dahero bekommen sie auch keine Schläge, es sey denn, daß mancher redlichen Frauen ihr Mann ein grober gossel wäre, der nicht weiß / wie er ein rechtschaffen Weib tractiren soll. Wenn aber manch loses Weib des Sonntags mit andern losen Purschen, Koppel und Trödel-Huren, oder Spaß-Galanen ist spatziren gewesen, und hat, ohne ihres Mannes Wissen und Willen, mit ihnen einen guten Muth gehabt und kommen alsdenn von solchen schönen Spiel Cammeraden einige des Montags drauf, um zu sehen, ob Frau Schlampampe auch wohl geruhet habe, getrauen sich aber vor dem Manne nicht gerade zuzugehen, sondern gucken nur zur Stubenthür hinein / als wie der Hund in die Küche, und prallen alsdenn / wenn sie den Mann sehen, wieder zurück, so giebt solches stracks bey dem Manne Verdacht / und will dahero wissen, wer er sey, oder was er wolle? Wenn aber die liebe Frau nicht recht damit heraus will, entstehet ein Zanck, und Schläge bleiben auch nicht lange aussen. Auf solche Art trifft alsdenn freylich ein, was in dem Titul dieses Catels vorgegeben wird.

Quelle:
Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken- Philosophie. 2 Bände, Chemnitz 1718 (Bd. 1), 1722 (Bd. 2), [Nachdruck Weinheim; Deerfield Beach, Florida 1987]., S. 131-132.
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