Das 91. Capitel.
Die Kinder soll man Freytags nicht baden / denn sie kommen aus ihrer Ruhe.

[141] Ich glaube, daß dieses eine zweydeutige Redens-Art sey, welche so zu verstehen ist: Wenn ein Kind in der Ruhe liegt, und man nimmt es, und badets, so kömmt es aus der Ruhe. Wenn es[141] nun an einem Freytage geschicht, so kan man wohl sagen: Wer am Freytage das Kind (verstehe das ruhende) aus der Ruhe nimmt, und badet, der störet es aus der Ruhe. Ausser dem aber ist offenbar genug, daß an diesem Aberglauben im geringsten nichts sey, weil viel tausend Kinder Freytags gebadet werden, und dennoch gar sanfft drauff ruhen.

Quelle:
Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken- Philosophie. 2 Bände, Chemnitz 1718 (Bd. 1), 1722 (Bd. 2), [Nachdruck Weinheim; Deerfield Beach, Florida 1987]., S. 141-142.
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