Art. 15.

[1923] 1.

Was Kirchen-Verfassungen seyn von menschen gemacht gut und fein, die das gewissen nicht beschwern, die hält man denn billig in ehrn.

2.

Wenn sie auch nur zur ordnung seyn und zum frieden bey der Gemein, Fest- oder Sonn- und Feyertag, und was von der art sonst seyn mag.

3.

Doch geschicht unterricht dabey, daß mans gewissen nicht bedräu, als wenn solch ding zur seligkeit von ciniger nothwendigkeit.[1923]

4.

Spricht iemand von Tradision und menschen-satzung in dem thon, als wärn sie, daß man Gott versühn oder seine gnad verdien,

5.

Von dieser stellung lehrt man so, daß sie dem evangelio und dem glauben an Jesum Christ ganz directe zuwieder ist.


Gebet.


Lieber Vater sey hoch gepreist, daß du uns nicht mehr so beschleußst als zur Jüdischen tempel-zeit; sondern gibst haushalter-freyheit.

Wenn nun dergleichen weise seyn, zu besorgung der Creuz-Gemein, wie ein grosses ding ists ey, ey! gib wenigstens haushalter-treu.

Quelle:
Nikolaus Ludwig von Zinzendorf: Ergänzungsbände zu den Hauptschriften, Band 2, Hildesheim 1964, S. 1923-1924.
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